Anfrage von Herrn StR Friedrichs vom 14.03.2023:
„Welche Gründe bestanden für die angeordnete Radwegbenützungspflicht in der Dr.-Wintrich-Straße.“
Antwort der Verwaltung:
Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 12.10.2017 wurde die Radwegebenutzungspflicht in der Dr.-Wintrich-Straße aufgehoben.
Begründung war hier, dass der Rad- und Gehweg von einigen Ausfahrten und Straßeneinmündungen unterbrochen wird und hier trotz deutlicher Bodenmarkierungen immer wieder gefährliche Situationen, vor allem für Radfahrer, die in westlicher Richtung unterwegs sind, entstehen bzw. entstanden sind. Sie werden von den ausfahrenden Kraftfahrzeugen oft nicht beachtet. In Richtung Realschule gilt dann allerdings das Rechtsfahrgebot so dass auch die Schulkinder die Straße benützen müssten.
Am 16.01.2023 fand zusammen mit der Polizeiinspektion Ebersberg ein Ortstermin in o. g. Sache statt. Dort wurde folgendes festgelegt:
Der Bereich zwischen Ringstraße und Eichtalstraße wird als getrennter Geh- und Radweg beschildert (Z. 241 StVO – somit Benutzungspflicht). Die Radfahrer sollen aus Gründen der Verkehrssicherheit in dieser Richtung bewusst auf den straßenbegleitenden Radweg geführt werden und auch die richtige (markierte) Fahrbahn hierfür nutzen.
In Gegenrichtung bleibt die Beschilderung „Radfahrer frei“ bestehen. Hier kann der Radweg ohne Benutzungspflicht genutzt werden. Ansonsten gilt für Radfahrer, die vom Bahnhof aus Richtung Westen (Realschule) auf der Straße fahren, das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 1 StVO).
Feststellungen der Polizei ergaben, dass nahezu alle Rad fahrenden Verkehrsteilnehmer den Radstreifen benutzen. Die Beschilderung als Gehweg mit den ZZ „Radfahrer frei“ wäre falsch, da dann die Radfahrer auch auf dem Gehweg fahren dürften. Mit einer solchen Regelung würde erst recht eine bislang nicht bestehende Gefahrenquelle geschaffen. Unter Abwägung aller Belange wurde die bestehende Regelung im Interesse der Verkehrssicherheit als angemessen betrachtet.
Der Arbeitskreis Energiewende 2030 hat sich in seiner nicht-öffentlichen Sitzung vom 09. Februar 2023 im Tagesordnungspunkt 2 im Rahmen einer Präsentation der ing Kess GmbH mit dem Potenzial der Tiefen Geothermie und dem Ausbau von Wärmenetzen in Ebersberg sowie mit der Frage von einem Wärmeverbund mit anderen Kommunen im Landkreis befasst. Bislang wurde davon ausgegangen, dass das Thema Tiefe Geothermie grundsätzlich nicht relevant sei für das Ebersberger Stadtgebiet. Das Planungsbüro stellte nun aktuelle Erkenntnisse zum Thema vor. Alle Unterlagen stehen dem Stadtrat nebst Ergebnisprotokoll im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
Planung einer Windkraftanlage in Bruck/Moosach:
Die VG Glonn bittet die Stadt Ebersberg um Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer Windkraftanlage im Bereich zwischen Taglaching und Fürmoosen.
Die Planunterlagen haben wir als Anlage beigefügt. Zusätzlich zu den Planunterlagen hat die Verwaltung noch vier Bilder (3-D-Simulation) erstellt, aus denen die voraussichtliche Sichtbarkeit der Anlage erkennbar ist.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken.