Beantragt ist der Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und die Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten, einem Carport und vier offenen Stellplätzen.
Folgendes ist geplant:
MFH 9,00 m x 13,00 m (117 m² Grundfläche)
Geschosse 2 Vollgeschosse
Wandhöhe 6,30 m
Firsthöhe 8,40 m
Satteldach 25° Neigung
Stellplätze 5 Stellplätze (1 Carport und 4 offene Stellplätze)
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, Vorhaben beurteilen sich demnach nach § 34 BauGB.
Ein Vorhaben ist nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art, Maß, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Im geplanten Mehrfamilienhaus sollen 3 Wohnungen entstehen, die Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO, somit fügt es sich nach Art der Nutzung ein. Es fügt sich auch nach dem Maß der baulichen Nutzung ein, da das Vorhaben sich an die Größenverhältnisse der Nachbarbebauung anpasst.
Für das Grundstück gibt es bereits einen genehmigten Vorbescheid für ein Wohn- und Geschäftshaus aus dem Jahr 2003. Der Vorbescheid erlaubt ein Gebäude mit einer Fläche von ca. 150 m² (10,50 m x 14,40 m), einer Wandhöhe von 6,73 m und einer Firsthöhe von 9,76 m. Das aktuell geplante Mehrfamilienhaus unterschreitet diese Maße.
Gem. Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg sind für das Mehrfamilienhaus 5 Stellplätze nachzuweisen (3 x 1,5 StPl.). Die erforderlichen Stellplätze werden durch die Errichtung eines Carport-Stellplatzes sowie 4 offenen Stellplätzen nachgewiesen.