Antrag auf Genehmigung von Kiesabbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung auf den FlNrn. 1117T, 1118, 1119, 1120, 1122 und 1184, Gmkg. Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Firma Swietelsky beantragt den Kiesabbau, die Wiederverfüllung und die Rekultivierung auf den FlNrn. 1117T, 1118, 1119, 1120 und 1184 der Gmkg. Ebersberg. 
Die Flurstücke befinden sich östlich der St2086. Auf den benachbarten FlNrn. 1116 und 1117 wird bereits Kies abgebaut. Die beantragten Flächen grenzen direkt an die bisher genehmigte Abbaugrenze bzw. Kiesgrube der Fa. Swietelsky Baugesellschaft mbH an.

Die beantragte Abbautiefe orientiert sich an den genehmigten Abbautiefen der benachbarten Kiesgrube. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Grenzabstände, der Böschungen und einer Humus- und Rotlagenstärke von 2 m beträgt das geschätzte Abbauvolumen ca. 1.183.000 m³. Das Abbauende wird bis voraussichtlich Ende 2045 erreicht sein. Die Wiederverfüllung findet bis 2047 statt. Mit dem Ende der erforderlichen Rekultivierung ist ca. Ende 2050 zu rechnen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben liegt innerhalb der in der 15.b Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersberg vom 31.07.2023 festgelegten Kiesabbaukonzentrationsfläche.
Die Prüfung der Abbaumenge, der Flächenausdehnung, der Wiederverfüllung, der Rekultivierung und der im FNP festgesetzten Kompensationsmaßnahmen obliegt dem Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Genehmigung von Kiesabbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung auf den FlNrn. 1117T, 1118, 1119, 1120 und 1184 der Gmkg. Ebersberg.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag zu und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Otter nahm an der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungpunkt wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht teil.

Datenstand vom 08.03.2024 10:43 Uhr