Verschiedenes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.04.2024 ö informativ 9

Sachverhalt

  1. Bekanntgabe der Rechtswirksamkeit eines Bebauungsplanes:

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 Südwest-Landhausbau ist zum         18.03.2024 in Kraft getreten. 

  1. Geplanter Fußgängerüberweg in der Heinrich-Vogl-Straße:

Die Stadt plant aktuell die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Heinrich-Vogl-Straße, angelehnt an den Behelfsüberweg während der Abrissarbeiten in der Heinrich-Vogl-Straße 3 und 5. Ein Entwurf der Planung wird den zuständigen Behörden, sowie den betroffenen Einzelhändlern zur Anhörung vorgelegt. Nach Abschluss der Anhörung und Zusammenstellung der zu erwartenden Kosten, wird die Anordnung des Fußgängerüberweges dem Technischen Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt. 

  1. Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen:

    Bei der Stadt treffen mehr und mehr Anfragen nach den Namen und Adressen von Grundstückseigentümern ein, deren Grundstücke im Bereich der Eignungsflächen für die PV-Freiflächenanlagen liegen. Angefragt wird von verschiedenen Firmen und Investoren, die sich die Flächen sichern wollen.
    Die Stadt ist nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 09.03.2023 – Az. 13a B 22.1688) verpflichtet die Daten herauszugeben, da solche Unternehmen ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn

    1) Es muss nachvollziehbar und glaubwürdig vortragen, es sei als Unternehmen mit der Planung und Errichtung von Solarkraftwerken befasst, 
    2) die Grundstücke seien aus seiner unternehmerischen und fachlichen Sicht als Standort für Solarkraftwerke geeignet
    3)  es benötige Name und Anschrift des Grundstückeigentümers, um in einem frühen Planungsstadium in Verhandlung über eine Überlassung des Grundstücks für die Errichtung eines Solarkraftwerks zu treten
    4) Es muss die fachliche Eignung der Grundstücke für Solarkraftwerke erläutern, zB durch Vorlage einer „Potenzialflächenanalyse“ – diese Voraussetzung ist bereits durch die städt. Planung erfüllt. 
    Ebenso sind im Regelfall die übrigen Voraussetzungen erfüllt, so dass die Auskünfte zu erteilen sind. 



  1. Sitzung des AK Energiewende 2030 vom 25.03.2024: 

Am 25.03.2024 tagte der AK Energiewende 2030 im Rathaus. In der Sitzung wurden folgende Empfehlungen für die jeweiligen zuständigen Ausschüsse zur weiteren Behandlung gefasst: 

„Die Stadt möge prüfen, ob auf einer der städtischen Flächen im Bereich der nördlichen Windenergiegebiete (nördlichen des Gewerbegebietes Nord und südlich des Ebersberger Forstes) eine Windkraftanlage gebaut werden kann.“

Die Arbeit des AK Wärmeplanung ist wieder aufzunehmen; die Planungen für ein Wärmenetz im Gewerbegebiet-Nord sollen auf Basis der bisherigen Erkenntnisse weitergeführt werden. Festlegung eines Demonstrationsgebietes (z. B. Schwedenweg), in dem ein Wärmenetzprojekt etabliert werden kann. Die Maßnahmen sollen mit eigenem Personal und unter Berücksichtigung der aktuellen Haushalts-/Finanzlage bearbeitet werden.“

Der zuständige Ausschuss für diese Frage der Grundstücksbereitstellung für WKA ist gem. § 10 Nr. 1 lit. i) der Geschäftsordnung für den Stadtrat Ebersberg 2020-2026 der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales (FWD). Die Sache soll dem FWD in einer seiner nächsten Sitzungen vorgelegt werden.

Für die Behandlung der Wärmenetze war bislang der TA tätig; eine abschließende Regelung in der GeschO lässt sich hierzu nicht entnehmen. 
Die Sache wird dem TA in einer seiner nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt. 

Ansonsten wurde von Herrn Zäuner, Geschäftsführer der Windenergie „Föhrenpold“ GmbH & Co. KG über den aktuellen Planungsstand berichtet. 
Der städt. Klimaschutz- und Energiemanager berichtete über die Vorbereitungen der Zertifizierung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001. 

 

 

Datenstand vom 16.04.2024 18:09 Uhr