Beantragt ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohnungen und einer Tiefgarage. Wir verweisen auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 06.02.2024, in der das Bauvorhaben im Rahmen eines Vorbescheides erstmalig behandelt wurde. Der Vorbescheid in der Variante 1 (nur ein Gebäude) wurde am 07.03.2024 positiv beschieden.
Der nun eingereichte Bauantrag weicht von den Vorgaben des Vorbescheides ab und wird deshalb dem Technischen Ausschuss nochmal zur Entscheidung vorgelegt.
Die im Vorbescheid dargestellte Dachneigung von 25° wurde im Bauantrag auf 18° geändert. Vergleichbare Dachneigungen sind jedoch mit 12° bzw. 14° bei den Bezugsgebäuden am Kurt-Rohde-Platz bereits vorhanden. Dieser Befreiung könnte folglich zugestimmt werden.
Die im Bauantrag dargestellte Wandhöhe von 8,00 m (Gebäude) zuzüglich der Geländeaufschüttung von bis zu 0,97 m weicht von der im Vorbescheid dargestellten Wandhöhe von 7,50 m (nur Gebäude) deutlich ab. Im nördlichen und östlichen Bereich des Grundstückes werden deutliche Geländeveränderungen vorgenommen (Aufschüttung bis zu 0,97 m über dem Bestandsgelände). Der natürliche Geländeverlauf wurde im Eingabeplan des Vorbescheides nicht dargestellt. Die Geländeanpassung war nicht Bestandteil der Fragen, die nach Art. 71 Abs. 1 BayBO in einem Vorbescheidsverfahren zu prüfen sind.
Der Antragsteller begründet diese Planung mit der Realisierung der barrierefreien Erschließung der Wohnungen (Begründung siehe Anlage).
Vergleichbare Wandhöhen findet man bei den Gebäuden am Kurt-Rohde-Platz 5 und 7 mit 8,79 bzw. 9,08 m, 8,94 m am Kurt-Rohde-Platz 4 und 6. Diese Gebäude wurden bereits im Vorbescheid als Referenzobjekte herangezogen. Jedoch ergibt sich für das nördlich angrenzende Grundstück durch die Böschung eine andere Wirkung.
Die Abstandsflächen sind vom natürlichen Gelände bzw. von der genehmigten Geländeoberfläche nachzuweisen (Komm. Busse/Kraus, Rn. 188 zu Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO). Im vorgelegten Abstandsflächenplan sind die Abstandsflächen von der neuen Geländelinie dargestellt und können eingehalten werden.
Bei einer solchen Geländeanpassung ist die Niederschlagswasserbeseitigung genau zu betrachten, da die Gefahr besteht, dass das Regenwasser geländebedingt in das nördlich und östlich gelegene Grundstück abfließen wird.
Die erforderlichen 23 Stellplätze (15 WE/1,5 StPl.) werden in der Tiefgarage mit 21 und mit 2 oberirdischen Stellplätzen nachgewiesen. Dieser Nachweis war nicht Bestandteil des Vorbescheids und wurde jetzt geprüft.