14. Änderung des Flächennutzungsplanes; Gewerbegebiet östlich der Schwabener Straße; Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB); Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.07.2024 ö vorberatend 9
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.07.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

In der Sache wird auf den Beschluss des Stadtrates vom 17.12.2020, TOP 5, öffentlich verwiesen. 
In dieser Sitzung wurden die Stellungnahmen im ersten Verfahrensschritt für die 14. Flächennutzungsplanänderung behandelt und beschlossen, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 


Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist einmal die Darstellung eines urbanen Gebietes (MU) im südlichen Bereich des Plangebietes. Hier soll die Möglichkeit geschaffen werden, einem ortsansässigen Software-Unternehmen, das schon seit längerem auf der Suche nach einem Betriebsstandort ist, eine Ansiedlung zu ermöglichen.  Zur Stand-
ortsicherung des ortsansässigen Unternehmens ist deshalb unmittelbar südlich im An-
schluss an die bestehenden Sondergebiets- bzw. Gewerbeflächen eine bauliche Ent-
wicklung vorgesehen.  
In der Planung sollen auch innovative Betriebsideen und -strukturen Eingang finden. 
Es soll ein an ökologischen Grundsätzen orientiertes Business-Center im Sinne einer 
gemischten Nutzung entstehen, in dem mehrere Firmen und Dienstleister angesiedelt werden sollen. 

Ziel und Zweck der Planung ist es, unter dem Aspekt einer geordneten städtebaulichen 
Entwicklung sowie unter besonderer Berücksichtigung topographischer und natur-
schutzfachlicher Belange, im Plangebiet ein funktions- und sachgerechtes Angebot an 
entsprechenden Flächen bereitzustellen und langfristig zu sichern. Mit der planungs-
rechtlichen Sicherung des neuen Betriebsstandortes wird auch ein wichtiger Beitrag 
zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes sowie zum Erhalt und zur Schaffung wohn-              ortnaher Arbeitsplätze in Ebersberg geleistet.  
Die Darstellung des Flächennutzungsplans entspricht allerdings nicht der beabsichtig-
ten Nutzung. Deshalb ist es zur Umsetzung dieser städtebaulichen Zielvorstellungen 
erforderlich, den derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan für den angegebenen 
Teilbereich zu ändern. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des 
Bebauungsplanes Nr. 216.  

Zum anderen wird der nördlich angrenzende Bereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 198.1 -  1. Änderung  „SO Schwabener Straße“ im Wege der Berichtigung angepasst. Die vorgenannte Bebauungsplanänderung hatte die Festsetzung eines Gewerbegebietes statt eines Sondergebietes zum Inhalt. Das Verfahren wurde gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.  Im Rahmen der 14. Flächennutzungsplanänderung erfolgt nun auch die Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 3 BauGB von Sonder- in Gewerbegebiet. 

Im Weiteren sieht der Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung die Darstellung von Grünflächen und einer Ortsrandeingrünung vor. 

Darüberhinaus bestehen keine Änderungen im vorliegenden Plan. Die Verwaltung schlägt vor, den Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 09.07.2024 zu billigen und hierfür die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Nein 

Diskussionsverlauf

StR Otter sah die Entwicklung bisher sehr kritisch, stimmte aber heute zu. Er verlangte jedoch im Protokoll zu vermerken, dass mit dieser Flächennutzungsplanänderung eine mögliche Trasse einer landschaftsverträglichen Ortsumfahrung nicht mehr möglich sein wird. 

StR Hilger verwies auf das Integrierte Mobilitätskonzept, aus dem hervor geht, dass eine Ortsumfahrung nicht die gewünschten Entlastungen bringen wird. An dieser Stelle könne nach seiner Ansicht gebaut werden. Er begrüßte die Pläne nach denen viel Holz verwendet werden soll als Bereicherung für das Gebiet.  


Auf Nachfrage von StRin Platzer erläuterte die Verwaltung den geplanten Baugebietstyp des „Urbanen Gebietes“.  Dieser Typ wurde erst vor kurzem in die BauNVO eingeführt. Er ähnelt dem Mischgebiet. Im MU sind drei Hauptnutzungsarten von Bedeutung (Wohnen, Gewerbe und soziale, gastronomische u.a. Nutzungen die in städtischen Gebieten vorkommen). Es braucht hier kein zahlenmäßig genau abgestimmtes Nutzungsverhältnis. Daher besteht bei dieser Gebietsart eine höhere Flexibilität für die Nutzer. Allerdings darf auch keine der Hauptnutzungsarten verdrängt werden. Ein weiteres MU findet sich im Bereich der Ring-/Kolpingstraße (geplanter Gesundheitscampus).  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich östlich der Schwabener Straße und der Anpassung des für den Bereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 198.1 in der Fassung vom 09.07.2024 und empfiehlt dem Stadtrat

  1. den Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 09.07.2024 zu billigen 

    und

  2. hierfür die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
EBE-FNP_14.Änderung+Berichtigung-Begründung+Umweltbericht_240709 (.pdf)
EBE-FNP_14.Änderung+Berichtigung-Entwurf_240709-V02 (.pdf)

Datenstand vom 22.07.2024 16:31 Uhr