In der Sache hat die Verwaltung zuletzt informiert, dass die Bauarbeiten für die Erschließung des Baugebietes mit dem Humusabtrag im November 2024 beginnen werden.
Parallel dazu wird die beschränkte Ausschreibung der Straßen- und Leitungsbauarbeiten über die Firma Bayerngrund vorbereitet. Bayerngrund führt die Erschließungsarbeiten im Auftrag der Stadt durch.
In der heutigen Sitzung stellt das planende Ingenieurbüro Beierl die Entwurfsplanung für die zu erstellenden Erschließungsanlagen vor. Herr Beierl ist in der Sitzung anwesend und steht für Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Mit der Maßnahme werden insgesamt 4 Erschließungsanlagen für das Baugebiet Friedenseiche VIII erstellt. Rechtsgrundlage für die Erschließungsplanung ist der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 200 – Friedenseiche VIII, nachdem die Straßen herzustellen sind (§ 125 Abs. 1 BauGB).
Die Straßen sowie die öffentlichen Plätze werden nach RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Straßen) als Wohnstraßen ES IV mit Belastungsklasse Bk1,0 mit Asphaltdeckschicht ausgebildet. Die Straßen werden künftig als Ortsstraßen (vgl. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) in Baulast der Stadt gewidmet.
Randbegrenzungen und Flächenabtrennungen werden in Granit-Großpflastersteinen hergestellt. Die Straßenentwässerung erfolgt über einseitige Querneigung über eine Entwässerungsrinne (Granit-Großpflaster mit Homburger Kante) längs des Straßenverlaufs.
Die Straßenbeleuchtung wird mit Bergmeisterleuchten (LED) vorgesehen.
Laut beiliegender Kostenberechnung ergeben sich die Kosten für die Herstellung der Erschließungsanlagen wie folgt (jeweils Gesamtkosten brutto, inkl. 15% Baunebenkosten):
- Erschließungsstraßen, Wege, Plätze 1.388.496,52 €
- Regenwasserkanal 413.008,76 €
- Schmutzwasserkanal 333.919,95 €
- Modernisierung Pumpstation 156PS005 22.494,45 €
- Wasserleitung 332.886,85 €
- Kabelkanäle 121.123,00 €
Gesamtkosten 2.611.929,53 €
Zum Vergleich – die Kostenberechnung, die im März 2023 aufgestellt wurde endete mit 2.289.131,01 € (+ 14%). Die aktuelle Kostenberechnung beruht auf einer reinen Fortschreibung der Einheitspreise.
Insgesamt entspricht der Baustandard für die Friedenseiche VIII dem bislang in allen anderen Baugebieten ausgeführten Qualitätsniveau (Friedenseiche VII, Doktorbankerl, Hörmannsdorf).
Durchführung des Vorhabens:
Mit der Bayerngrund besteht ein Werkvertrag; aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelung rechnet die Bayerngrund die Erschließungskosten und sonstigen Kosten einschließlich der Finanzierungskosten nach der Schlussabnahme in voller Höhe ab. Somit werden die o. g. Kosten haushaltsrechtlich frühestens im Jahre 2028/2029 kassenwirksam (vgl. § 7 Abs. 1 KommHV-Kameralistik). Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt entsteht die Beitragspflicht gem. § 133 Abs. 2 BauGB für den Erschließungsbeitrag. Bekanntlich erfolgt die Abrechnung des Baugebietes über das Beitragsrecht nachdem eine vertragliche Lösung nicht zustande gekommen ist.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der vorgestellten Planung die Zustimmung zu erteilen.