Änderung der Feuerwehrkostensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 17.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Kalkulation der Fahrzeugkosten mit Änderung der Feuerwehrkostensatzung konnte in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales am 26.11.2024 nicht vorberaten werden, da die Kalkulation noch nicht fertiggestellt war.
Bisher wurden für die Fahrzeugkosten Pauschalsätze aus einem Muster des Bayerischen Gemeindetags verwendet. Diese sind jedoch anhand der tatsächlichen Verhältnisse (u.a. Beschaffungskosten, Nutzungsdauer, durchschnittliche jährliche Laufleistung bzw. Ausrückestunden) zu ermitteln und wurden deshalb entsprechend neu mit Sätzen ab 01.01.2022 kalkuliert. Dabei wurden auch die in den letzten Jahren neu beschafften Fahrzeuge berücksichtigt.
Die Kosten sind in der beiliegenden neu gefassten Anlage zur Feuerwehrkostensatzung – Verzeichnis der Pauschalsätze – ersichtlich, die nun zu beschließen ist.
Zudem empfiehlt die Verwaltung, § 3 der Satzung (Fälligkeit) mit Wirkung ab 01.01.2022 wie folgt zu ändern: Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die vorstehende Änderung des § 3 der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für die Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Ebersberg (Feuerwehrkostensatzung) vom 13.10.2020 mit Wirkung zum 01.01.2022 sowie die Änderung der Anlage zur Feuerwehrkostensatzung – Verzeichnis der Pauschalsätze auf die vorgelegte neue Fassung mit Wirkung ab 01.01.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Dokumente
Anlage FwKS - Verzeichnis der Pauschalsätze Stand 17.12.2024 (.pdf)
Datenstand vom 09.01.2025 07:45 Uhr