Mit Genehmigung des Haushalts 2023 hat die Rechtsaufsicht des Landratsamts Ebers-berg die Auflage erteilt, mit Hilfe eines externen Beraters ein Haushaltskonsolidierungs-konzept im Zuge der Haushaltsaufstellung 2024 zu erstellen. Über die Bayerische Verwaltungsakademie wurde Dr. Stefan Sauer als Berater im September 2023 beauftragt. Seine Expertise und Empfehlungen liegen bei; ebenso das durch die Verwaltung und ihn erstellte Konsolidierungskonzept. Dieses muss nun nicht nur beschlossen, sondern fort-laufend evaluiert und fortgeschrieben werden.
Am 22.11.2023 erfolgte die Mittelanforderung bei den Fachabteilungen der Stadt unter der Maßgabe, nur die dringend benötigten Mittel bzw. Mittel für Maßnahmen, die der Stadtrat beschlossen hat, anzumelden.
Nach Eingabe aller Mittelanforderungen musste vor Weihnachten festgestellt werden, dass die Pflichtzuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt um ca. drei Mio. € nicht erreicht wird.
Nach Haushaltsbesprechungen mit den Fachabteilungen beim Ersten Bürgermeister als auch im Zuge weiterer Haushaltsentwicklungen konnte das Defizit auf 744.600 € gesenkt werden. Damit ist aus Sicht der Verwaltung der Haushalt auf Kante genäht und seitens seines Gestaltungsspielraums ausgereizt.
Es müssen nun wie auch vom Landratsamt 2023 gefordert erste Entscheidungen zur Konsolidierung durch den Stadtrat getroffen werden. Diese sind der tabellarischen Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept Nr. 1 bis 23 zu entnehmen. In den Haushalt wurden diese eingepflegt, so dass nun die Pflichtzuführung und eine kleine freie Spitze von 77.600 € dargestellt werden kann. Leider ist es dafür unumgänglich, die Hebesätze zu erhöhen (sh. ausführlich beiliegende Erläuterungen):
a) für die Gewerbesteuer von 360% auf 380% (=+5,5%, + 378.000 €)
b) für die Grundsteuer von 400% auf 450% (=+12,5%, + 257.500 €)
Bei der Grundsteuer soll das Gesamtaufkommen nach Inkrafttreten des neuen Grundsteuerrechts zum 01.01.2025 jedoch durch Anpassung des Hebesatzes in 2025 gleichbleiben.
Die Eckwerte des Haushalts 2024 im Einzelnen:
Verwaltungshaushalt: 41.015.800 € (Vorjahr 37.958.200 €, vorlfg. Erg. 37.421.513 €)
Vermögenshaushalt: 28.696.300 € (Vorjahr 27.425.300 €, vorlfg. Erg. 18.468.310 €)
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt: 2.260.400 €
Erforderliche Pflichtzuführung zur Kredittilgung: 2.184.900 €
Neuaufnahme von Krediten für die Investitionen: 13.687.600 €
Verpflichtungsermächtigungen: 40.198.700 €
Kassenkreditermächtigung: 5.000.000 €
Hauptursache für die steigende Ausgabelast im Verwaltungshaushalt ist die in den letzten beiden Jahren hohe Inflation, die sich nun -mitunter verspätet- in erhebliche Preissteigerungen und Lohnerhöhungen auswirkt. So mussten die Verträge für den Gasbezug neu ausgeschrieben werden, wodurch die Ausgabenlast nun mehr als doppelt so hoch ist als bisher. Andere Dienstleister haben Preissteigerungen von bis zu 13% für 2024 verlautet. Die Personalkosten steigen insbesondere aufgrund des Tarifergebnisses um 9,5% an. Auch der Hebesatz der Kreisumlage ist um einen Punkt angestiegen, woraus sich eine Mehrbelastung in 2024 von 195.000 € ergibt.
Der Finanzplan weist auch für die Folgejahre nur eine geringe freie Spitze – also den die Pflichtzuführung übertreffenden Teil der Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalts aus. Durch weitere während des Haushaltsjahres zu klärende Punkte im Konsolidierungskonzept besteht jedoch die Möglichkeit, die Zuführung jährlich um ca. eine Mio. € zu erhöhen und so einen wenn auch nach wie vor kleinen Beitrag zur Finanzierung der weiteren Investitionen zu leisten.
Besorgniserregend ist wie 2023 vor allem die Entwicklung der Schulden (sh. beiliegende Schuldenübersicht). Durch die noch fehlende freie Spitze ist – abgesehen von eventuellen Zuschüssen - jede Neuinvestition nahezu gänzlich durch Kredite zu decken. War 2022 der Schuldenstand noch bei knapp 18 Mio. €, erreichte er 2023 einen Stand von 26,72 Mio. € und wird 2024 auf 38 Mio. € steigen. Nach der Finanzplanung ist bis 2027 sogar mit einem weiteren Anstieg bis auf 62 Mio. € auszugehen. Der durch den Verwaltungshaushalt zu deckende Schuldendienst (Tilgung und Zins) verdoppelt sich von 2,45 Mio. € in 2023 auf 4,88 Mio. € in 2029. Es müssen also in 2029 2,4 Mio. mehr im Verwaltungshaushalt zur Zuführung in den Vermögenshaushalt übrig bleiben und zudem die vorstehende freie Spitze. Es ist dringend geboten, nicht zwingend notwendige Ausgaben zu dezimieren und auch die Einnahmen – maßgeblich die Grund- und Gewerbesteuer – zu erhöhen, um die Neuverschuldung zu minimieren und den Schuldendienst leisten zu können. Nach Ansicht der Kämmerei wird durch die extrem ansteigende Verschuldung und den daraus resultierenden Schuldendienst die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt und damit die Haushaltsgenehmigung insbesondere in den Folgejahren stark gefährdet.
Beigefügt sind dieser Beschlussvorlage
- die Dokumente zum Haushalt 2024,
- das Haushaltskonsolidierungskonzept mit Anlagen und Bericht des Beraters sowie
- die ausführliche Präsentation des Kämmerers in der Sitzung des FWD zu Haushalt und Konsolidierung.
Der Ausschuss FWD hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 mit jeweils 6:5 Stimmen dem Stadtrat empfohlen,
- Den Hebesatz für die Gewerbesteuer ab 2024 auf 380 % festzusetzen.
- Den Hebesatz für die Grundsteuer ab 2024 auf 450 % festzusetzen.
- Das Haushaltskonsolidierungskonzept wie vorgelegt zu beschließen
- Das Investitionsprogramm wie vorgelegt zu beschließen.
- Den Haushalt 2024 wie vorgelegt zu beschließen.