Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 1011/1, Gmkg. Ebersberg, Im Tal 69


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 17.04.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt auf dem vorgenannten Grundstück eine Terrassenüberdachung mit 6 m Breite und 2,5 m Tiefe zu errichten. Er beantragt eine isolierte Abweichung nach Art. 63 Abs. 3 BayBO.  

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 45 – Dachsberg, der ein allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt.
Der Bebauungsplan setzt für die überbaubaren Grundstückflächen Baugrenzen fest (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 und § 23 BauNVO). Ist eine Baugrenze festgesetzt dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Die Terrassenüberdachung zählt zwar nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g) BayBO zu den verfahrensfreien Vorhaben. Der Bebauungsplan lässt jedoch aufgrund der Baugrenzenfestsetzung  bauliche Anlagen nur innerhalb der festgesetzten Bauräume zu.

Für die Zulassung des Vorhabens ist eine isolierte Abweichung nach Art. 63 Abs. 3 BayBO erforderlich über die die Stadt in eigener Zuständigkeit entscheidet.
Die Verwaltung schlägt nach Prüfung des Sachverhalts vor, die isolierte Befreiung zu erteilen. Öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange sind dadurch nicht negativ betroffen. Die Nachbarunterschriften liegen alle vor.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt der Erteilung einer isolierten Abweichung nach Art. 63 Abs. 3 BayBO wegen Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 1011/1, Gemarkung Ebersberg, Im Tal 69 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 16:00 Uhr