Kindergarten St. Sebastian, Finanzierungszusage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 05.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 15.10.2024 beschließend 9
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.11.2024 ö beschließend 3
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 25.03.2025 beschließend 8

Sachverhalt

Die Diözese legte am 02.10.2024 eine fortgeschriebene Kostenberechnung des Projektierers Ernst & Young für die KiTa St. Sebastian zum Stand 24.09.2024 vor (sh. Anlage). Zahlenmäßig ergibt sich folgende Kostenentwicklung ausschließlich für die KiTa:

Berechnung vom
07.12.2022
15.02.2024
+24.09.2024
Neubau KiTa KG200-700 incl. 5% Zuschl.
14.465.918 €
15.387.000 €
10% Zuschl. Unvorherg.
1.446.592 €
1.539.000 €
Baukostensteigerung 24% (18 Mt.) auf KG 200-600
2.791.975 €
2.983.000 €
Schätzung tlw. Wiederholung LPH 3 & Tektur LPH 4
0
160.000 €
Schätzung Stellplätze oberirdisch
0
80.000 €
Gesamtkosten 
18.674.185 €
20.149.000 €
Maximaler Anteil Stadt = 2/3 davon:
12.449.457 €
13.432.000 €
In den Berechnungen 2024 wurde zudem die Baukostensteigerung um ein weiteres Jahr fortgeschrieben sowie Kostenänderungen aufgrund des Wegfalls der ursprünglich unter der KiTa geplanten Tiefgarage berücksichtigt.
Weitere Details sind den beiliegenden Kostenberechnungen zu entnehmen.

Auf die Stadt kommen also Kosten in Höhe von höchstens 13.432.000 € zu. Wenn die Stadt die Option des Baus einer Tiefgarage neben der KiTa nach Baubeginn der KiTa haben will, hat Ernst & Young weitere Kosten für ggf. notwendige Unterfangungen, Fundamente usw. in Höhe von 500.000 € angesetzt, die vorstehend nicht enthalten sind.

Das Ordinariat hat mit der Förderstelle bei der Regierung von Oberbayern die Wirtschaftlichkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit des Projekts geklärt. Nach der Berechnung von Ernst & Young ergibt sich unter Ansatz von derzeitigen Kosten von 15.041.267 € und der Flächen ein Kostenwert von 6.861 €/m², der unter dem Kostenrichtwert von 6.926 €/m² liegt. Die ROB hat deshalb gegenüber dem Ordinariat vorbehaltlich der näheren Prüfung eine Förderfähigkeit zugesagt. Analog des Förderantrags für die KiTa Oberndorf schätzt die Kämmerei die Förderung auf ca. 30% des städtischen Kostenanteils, also auf 4.030.000 €. Ein erneuter Förderantrag mit den aktuellen Zahlen wird durch die Verwaltung nach diesem Beschluss gestellt.

Haushalterisch bzw. hinsichtlich dazu erforderlicher Neuverschuldung ergeben sich folgende Beträge:
Beträge jeweils maximal
Haushalt 2024
Nun
Mehrung
Kostenanteil Stadt
12.450.000
13.432.000
+982.000
Erwarteter Zuschuss
3.735.000
4.030.000
+295.000
Verbleiben zu tragen
=anteilige Neuverschuldung
8.715.000
9.402.000
+687.000
Verteilt auf Jahre
2026-2028
2027-2029

Eine Überprüfung des Raumprogramms bzw. eine Umplanung würde eine Neuplanung und aufsichtsrechtliche Genehmigung erfordern und ist – da offensichtlich zur Anerkennung der Förderung nicht mehr notwendig – unterblieben.

Mit der Baumaßnahme kann erst begonnen werden, wenn die KiTa Ringstraße fertig gestellt ist. Wenn alles glatt läuft, dürfte diese im August/September 2026 bezugsfertig sein. Noch in 2026 könnte dann der Abbruch der KiTa St. Sebastian und in 2027/2028 der Neubau mit Fertigstellung voraussichtlich in 2029 erfolgen.

Herr Miller vom Ordinariat wird bei der Beratung anwesend sein und Fragen beantworten. Er benötigt bis Mitte November 2024 ein Votum der Stadt für die Umsetzung der Maßnahme mit einem auf die Stadt fallenden Kostenrahmen von bis zu 13.432.000 € brutto, damit die Diözese ihrerseits auch weiterhin Mittel für die Baumaßnahme bereitstellt. Eine finale Finanzierungsvereinbarung mit Details kann noch in den nächsten Monaten verhandelt werden.

Die Finanzierungszusage bzw. die darauffolgende Finanzierungsvereinbarung stellen ein kreditähnliches Rechtsgeschäft dar, das wie auch die Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2025 durch das Landratsamt zu genehmigen ist. Eine Zusage kann deshalb nur unter Vorbehalt der Genehmigung des kreditähnlichen Rechtsgeschäftes als auch des Haushalts 2025 durch das Landratsamt Ebersberg erfolgen.

Diskussionsverlauf

Herr Miller vom Erzbischöflichen Ordinariat München erläutert den aktuellen Stand und erklärt das geplante Bauvorhaben anhand der beiliegenden Präsentation und beantwortet Fragen

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, der Diözese für den Neubau der Kita St. Sebastian eine Kostenübernahme von 2/3 der nachgewiesenen Baukosten, höchstens jedoch 13.432.000 € brutto vorbehaltlich 
  1. einer Förderfähigkeit des Projekts durch die ROB
  2. der Genehmigung der Finanzierungsvereinbarung als kreditähnliches Rechtsgeschäft als auch der entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2025 durch das Landratsamt Ebersberg
zuzusagen.
Da der Bau einer Tiefgarage auf absehbare Zeit nicht verfolgt wird, ist auf weitere Kosten für Unterfangungen und Fundamente zu verzichten; dabei ist bekannt, dass damit eine Tiefgarage nur mit entsprechendem Abstand zur KiTa errichtet werden kann.
Näheres ist in einer Finanzierungsvereinbarung zu regeln und dann zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
bei Abwesenheit von Stadtrat Ried

Dokumente
241104mi_BV Ebersberg - Kita_Projektinformation an Stadt Ebersberg - Stadtratssitzung (.pdf)

Datenstand vom 11.11.2024 07:38 Uhr