Geplante technische Sicherung eines Bahnüberganges in Neuhausen;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.03.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 05.04.2022 wurde die Vorplanung zur technischen Sicherung eines Bahnüberganges in Neuhausen erstmalig vorgestellt. In den Sitzungen am 11.10.2022 und am 09.05.2023 berichtete die Verwaltung über den jeweils aktuellen Sachstand.

Es standen zwei Planungsvarianten der DB zur Debatte: 
Die Variante 1 beinhaltet den Neubau einer BÜ-Sicherungsanlage am derzeit nicht gesicherten BÜ km 10,177. Dabei soll die den BÜ kreuzende Straße in Parallellage nördlich der Bahnstrecke bis an die Straße, die zurzeit die Bahnstrecke in Bahn-km 10,401 kreuzt, geführt werden und hier an die vorhandene Straße anbinden. Die BÜ in Bahn-km 10,401, 10,526 und 10,731 werden aufgelassen und zurückgebaut. Zwischen dem BÜ km 10,401 und dem Wirtschaftsweg auf Höhe von BÜ km 10,731 wird ein Wirtschaftsweg hergestellt (Anlage 1).

In der Variante 2 wird der vorhandene, nicht technisch gesicherte BÜ km 10,401 durch den Neubau einer BÜ-Sicherungsanlage ersetzt. Die BÜ km 10,177, 10,526 und 10,731 werden aufgelassen und zurückgebaut. Zur Erreichbarkeit der umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen werden nördlich der Bahnstrecke, ausgehend vom neuen BÜ, Wirtschaftswege in beide Richtungen hergestellt, die an die bereits bestehenden Wirtschaftswege anbinden (Anlage 2).

Durch die Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes entstehen für die Kommunen keine Kosten. Bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer Straße in kommunaler Baulast trägt der Bund die Hälfte, die Eisenbahn des Bundes ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten.

In den o.g. Sitzungen des Technischen Ausschusses wurden die Planungen dem Stadtrat vorgestellt, es wurde bisher jedoch noch kein Beschluss zu einer bevorzugten Variante gefasst. Die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH bittet um Mitteilung, welche Variante weiter beplant werden soll. 

Auf Einladung der Stadt, fand zuletzt am 06.02.2025 eine Anwohnerversammlung im Rathaus statt. Der Sachverhalt wurde durch den Ersten Bürgermeister nochmals ausführlich erläutert. Nach mehreren Vorbesprechungen und Ortsterminen sollte eine Einigung der beteiligten Anwohner auf eine Variante erreicht werden.  

Am Ende der Diskussion einigte man sich auf die Planungsvariante 2.
Es sollten jedoch folgende Bedingungen für die Zustimmung seitens der betroffenen Grundstückseigentümer und Bewohner festgehalten werden:

  1. Gesamte Asphaltierung des westlichen Feldweges entlang der Bahnlinie wegen Vermeidung der Staubbelastung für die Ortschaft Neuhausen
    Die DB wird nur die ersten 6 m asphaltieren; hier wäre mit der DB noch zu verhandeln; alternativ müsste die Stadt sich hier kostenmäßig beteiligen;
    man kam überein, dass eine kostengünstige Spritzasphaltdecke ausreichen würde  

  2. Verkauf der Flächen zu einem angemessenen m²-Preis;
    Die Verkaufsverhandlungen für die Sicherungsanlagen der DB führt die DB-AG aus. Die Stadt erwirbt oder tauscht als künftiger Straßenbaulastträger der Ortsstraße die erforderlichen Straßen- und Wegeflächen. 

  1. Die Grünfläche zwischen Bahndamm und Feldeinschleifungen dürfen kein Feuchtbiotop werden;
Oben genannten Fläche muss 2x im Jahr gemäht werden;
Dem Pächter müsste rechtzeitig, mindestens ein Jahr im vorher, über einen Baubeginn Bescheid gegeben werden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Die Stadt Ebersberg muss insgesamt ca. 4.009 m² Fläche bei Variante 1 und ca. 5.502 m² Fläche bei Variante 2 von den Eigentümern erwerben, ca. 1.046 m² könnten getauscht werden. Die erforderliche Summe für den jeweiligen Grunderwerb ist in die Haushaltsplanung aufzunehmen. 

Diskussionsverlauf

StR Schechner erkundigte sich nach der Vorgehensweise, sollten keine Mittel für den Grunderwerb vorhanden sein. 
Erster Bürgermeister Proske teilte mit, dass dann keine Änderung der aktuellen Situation eintreten wird. 

StRin Behounek stellte fest, dass die Mittel im Haushalt nicht so schnell benötigt werden, Bahnprojekte lange dauern. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt Kenntnis vom aktuellen Sachstand zu den von der DB
Regio vorgelegten Planungsvarianten und der Zustimmung der Anwohner Neuhausens für Variante 2. 
Der Technische Ausschuss stimmt der Planungsvariante 2 zu und beauftragt die Verwaltung, der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH den Beschluss des Technischen Ausschusses mitzuteilen, damit die Planungsvariante 2 weiter beplant werden kann. 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Grunderwerb durchzuführen.
Dem Stadtrat wird empfohlen, die erforderlichen Haushaltsmittel für den Grunderwerb bereitzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Lage-, Maßnahmenplan V1 vom 29.01.2025 (.pdf)
Lage-, Maßnahmenplan V2 vom 29.01.2025 (.pdf)

Datenstand vom 18.03.2025 18:25 Uhr