Bebauungsplan Nr. 202 Westlich Haggenmillerstraße; a) Vorstellung der Planung b) weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.03.2016 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für die Grundstücke Fl.Nr. 867/4, 867/19, 867/15 und 867/5, Gmkg. Ebersberg, liegt ein Planungsentwurf vor. Der Bauwerber möchte gerne drei Gebäude für Geschosswohnungsbau errichten. Die Bauwerkshöhe liegt ca. 1,40 m über dem bisherigen, östlich gelegenen, Referenzbauwerks für diesen Bereich. Die Verwaltung hat den Bauwerber darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung nach § 34 BauGB damit wohl nicht möglich sei. Der Bauwerber bitte davon abzusehen, ein Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Für den Bereich gibt es den noch rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 8 „Nordwest I“ aus dem Jahre 1956. Das Vorhaben widerspricht den dortigen Festsetzungen. Das Planungsgebiet ist im FNP als Gemeinbedarfsfläche dargestellt und muss ebenfalls nachrichtlich angepasst werden. Für ein Bauleitplanverfahren spricht zudem, dass es sich um eine sehr große Baumaßnahme im Innenbereich des Stadtgebietes handelt. Daher empfiehlt das Bauamt, ein Bauleitplanverfahren durchzuführen und keine Befreiungen zu erteilen, um auch den Belangen der Anwohner Rechnung zu tragen. Insbesondere können hier die Themen Schallschutz und Verkehrsbelastung genauer untersucht werden.

Die Kosten für das Bauleitplanverfahren sollen vom Bauwerber getragen werden.

Diskussionsverlauf

Da kein neuer Planentwurf vorliegt, kommt aus der Mitte des Ausschusses der Wunsch, nur den Einleitungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren zu fassen. Der Auslegungsbeschluss soll erfolgen, sobald der Bauwerber den Entwurf insbesondere in Bezug auf die Höhe entsprechend dem Wunsch des TA angepasst hat.

Beschluss

        Der Technische Ausschuss fasst den Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 202 „Westlich der Haggenmillerstraße“, vorbehaltlich der Unterzeichnung eines städtebaulichen Vertrages zur Kostenübernahme.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.07.2019 10:27 Uhr