Bebauungsplan Nr. 202 Westlich Haggenmillerstraße; a) Vorstellung der Planung b) weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Beratungsreihenfolge
16.02.2016 (nö)
08.03.2016

Die geplante Bebauung wird durch den Bauwerber in der Sitzung präsentiert.
Für die Grundstücke Fl.Nr. 867/4, 867/19, 867/15 und 867/5, Gmkg. Ebersberg, liegt ein geänderter Planungsentwurf (Stand 15.04.2016) vor. Der Bauwerber möchte, wie schon im letzten Entwurf, drei Gebäude für Geschosswohnungsbau errichten. Die Bauwerkshöhe wurde auf Wunsch des Technischen Ausschusses reduziert und ist nicht mehr ca. 1,40 m höher als das bisherige, östlich gelegenen, Referenzbauwerks für diesen Bereich (FH 13,26 m) , sondern nur noch 0,69 m (FH 13,95 m). Das Landratsamt hat nach Kenntnis der Bauverwaltung bisher die Ansicht vertreten, dass für eine Genehmigung nach § 34 BauGB die Höhe des Referenzgebäudes nicht überschritten werden darf. Der Bauwerber bitte erneut davon abzusehen, ein Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Für den Bereich gibt es den noch rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 8 „Nordwest I“ aus dem Jahre 1956. Das Vorhaben widerspricht den dortigen Festsetzungen. Das Planungs­gebiet ist im FNP als Gemeinbedarfsfläche dargestellt und muss ebenfalls nachrichtlich angepasst werden.

Da nun ein neuer Planentwurf vorliegt, ist darüber zu beraten, ob ein Auslegungs­beschluss auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes gefasst werden kann oder ob aus Sicht des Stadtrates dem Bauwerber eine Zustimmung bei Einreichung eines Bauantrages in Aussicht gestellt werden kann.

Diskussionsverlauf

Der Bauwerber stellt den Entwurf vor und weist auf die reduzierte Höhe von ca. 70 cm im First­bereich zum letzten Entwurf hin. Des Weiteren spricht er sich auch für die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens aus, um alle Belange, auch die der Nachbarn entsprechend zu würdigen.

StR Lachner befürchtet ein Aufschaukeln der Höhen in diesem Bereich, da schon der Bezugsbau im Osten vom Ausschuss als maximale Höhe angesehen wurde. Er bitte darum, die Höhen im weiteren Bauleitplanverfahren besonders zu beachten.

StR Mühlfenzl fragt nach, wie viele Wohnungen geplant sind. Nach Angabe des Bauwerbers ist ca. 1/3 2 Zimmer- 1/3 3 Zimmer- und ca. 1/3 4 bis 5 Zimmerwohnungen geplant. Genauere Angaben können derzeit noch nicht gemacht werden.
 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (Auslegungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.07.2019 10:29 Uhr