Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt die Schaffung von mindestens zwei Stellen in der Stadtver-waltung im Rahmen des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“.
Mit Artikel 5 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurde das Bundesfreiwilligendienst-gesetz um den § 18 -BFD mit Flüchtlingsbezug- ergänzt. Die Ergänzung ist bis zum 31.12.2018 befristet. Es gelten folgende Sonderregeln:
- Das Bundesamt kann eine Vereinbarung aus dem Sonderprogramm abschließen,
• wenn die Tätigkeitsbeschreibung des Einsatzplatzes einen Bezug zur Unterstützung von Asylberechtigten, Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerbern erkennen lässt oder
• wenn Asylberechtigte, Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, einen BFD absolvieren. Diese Personengruppen werden im folgenden Text unter dem Begriff „Flüchtlinge“ zusammengefasst.
- Pädagogische Begleitung
Alle Freiwilligen, die ihren Dienst im Sonderprogramm leisten, werden pädagogisch besonders begleitet. Jede Zentralstelle organisiert die besondere pädagogische Begleitung eigenständig.
- Als Einsatzbereiche sind z.B. vorgesehen:
• Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen bei ihrer Unterbringung und Versorgung (z.B. in Flüchtlingseinrichtungen, Unterkünften u. Ä.),
• Unmittelbare Unterstützung und Hilfe für Flüchtlinge bei ihrer gesellschaftlichen Orientierung und Integration im Alltag (z.B. als Integrationslotsin und Integrationslotse, als Begleitung zu Behördengängen und Arztbesuchen, als Übersetzungshelferin und Übersetzungshelfer u. Ä.),
• Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im Bildungsbereich (z. B. Kitas, Schulen, Erwachsenenbildungsformate u. Ä.),
• Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im integrationsorientierten Freizeitbereich (Sport, Kultur, Jugendarbeit u. Ä.),
• Koordinierung und Organisation von bürgerschaftlichem Engagement zu Gunsten von Flüchtlingen (z.B. Sortierung und Weitergabe von Sachspenden, Lebensmittelverteilung, Einsatzplanung von ehrenamtlichen Helfern u. Ä.).
Die benannten Einsatzbereiche werden derzeit voll von dem Helferkreis Asyl als operative Einheit, dem Kreisbildungswerk als organisatorisches Dach und dem Landratsamt als zuständige Behörde abgedeckt. Der Antrag der SPD-Fraktion, dass die Stadt Ebersberg mindestens 2 Stellen im Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug schafft, sollte intensiv mit den jetzt agierenden Akteuren erörtert werden. Über das Ergebnis der Gespräche und Umsetzungsmöglich-keiten wird berichtet.