Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt die Schaffung von mindestens zwei Stellen in der Stadtverwaltung im Rahmen des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“.
Mit Artikel 5 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurde das Bundesfreiwilligendienstgesetz um den § 18 -BFD mit Flüchtlingsbezug- ergänzt. Die Ergänzung ist bis zum 31.12.2018 befristet. Es gelten folgende Sonderregeln:
- Das Bundesamt kann eine Vereinbarung aus dem Sonderprogramm abschließen,
• wenn die Tätigkeitsbeschreibung des Einsatzplatzes einen Bezug zur Unterstützung von Asylberechtigten, Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerbern erkennen lässt oder
• wenn Asylberechtigte, Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, einen BFD absolvieren. Diese Personengruppen werden im folgenden Text unter dem Begriff „Flüchtlinge“ zusammengefasst.
- Pädagogische Begleitung
Alle Freiwilligen, die ihren Dienst im Sonderprogramm leisten, werden pädagogisch besonders begleitet. Jede Zentralstelle organisiert die besondere pädagogische Begleitung eigenständig.
- Als Einsatzbereiche sind z.B. vorgesehen:
• Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen bei ihrer Unterbringung und Versorgung (z.B. in Flüchtlingseinrichtungen, Unterkünften u. Ä.),
• Unmittelbare Unterstützung und Hilfe für Flüchtlinge bei ihrer gesellschaftlichen Orientierung und Integration im Alltag (z.B. als Integrationslotsin und Integrationslotse, als Begleitung zu Behördengängen und Arztbesuchen, als Übersetzungshelferin und Übersetzungshelfer u. Ä.),
• Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im Bildungsbereich (z. B. Kitas, Schulen, Erwachsenenbildungsformate u. Ä.),
• Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im integrationsorientierten Freizeitbereich (Sport, Kultur, Jugendarbeit u. Ä.),
• Koordinierung und Organisation von bürgerschaftlichem Engagement zu Gunsten von Flüchtlingen (z.B. Sortierung und Weitergabe von Sachspenden, Lebensmittelverteilung, Einsatzplanung von ehrenamtlichen Helfern u. Ä.).
Die benannten Einsatzbereiche werden derzeit voll von dem Helferkreis Asyl als operative Einheit, dem Kreisbildungswerk als organisatorisches Dach und dem Landratsamt als zuständige Behörde abgedeckt.
In seiner Sitzung am 31. Mai 2016 hat der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschlossen, die Einrichtung mindestens zweier Stellen im Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit dem Helferkreis, dem Kreisbildungswerk und dem Landratsamt zu erörtern.
Aus den geführten Gesprächen lässt sich herausstellen, dass die Einrichtung von BFD-Stellen neben einer intensiven fachlichen Begleitung des Freiwilligen auch einen festen Rahmen der Tätigkeit erfordert. Zudem wird in diesem Programm eine besondere pädagogische Begleitung gefordert. Dieses kann von der Stadtverwaltung bestätigt werden, da es hier im Museum und in der Schülerbetreuung BFD-Stellen gibt.
Im Bereich der Aufgaben zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern gibt es bei der Stadtverwaltung derzeit keine eigene personelle Ausstattung. Alle diesbezüglichen Angelegenheiten werden vom Leiter des Hauptamtes durchgeführt. Es handelt sich im Wesentlichen um Vernetzungstätigkeiten, die überwiegend mit der Unterbringung von anerkannten oder auch obdachlos gewordenen anerkannten Asylbewerbern zu tun haben. Diese Tätigkeiten sind in aller Regel nicht planbar, da sie situationsbezogen durchzuführen sind. Ergänzend wird sich aktiv nach Unterbringungsmöglichkeiten für anerkannte Asylbewerber bemüht.
Bei diesem Umfang der Tätigkeiten in der Stadtverwaltung lässt sich eine Stellenbeschreibung für eine BFD-Stelle derzeit nicht darstellen noch könnte eine adäquate intensive fachliche Begleitung oder pädagogische Betreuung angeboten werden. Die weitere Entwicklung im diesem Tätigkeitsbereich wird aber beobachtet.
Seitens der Stadtverwaltung wird vielmehr der weitere Einsatz von Asylbewerbern im unterstützenden Bereich bevorzugt. Im letzten Jahr waren mehrere Asylbewerber eingesetzt im Bereich der Schule (Hausmeisterhilfe), der Stadtgärtnerei und als Reinigungsunterstützung am Klostersee sowie beim Auf- und Abbau verschiedener Veranstaltungen. Die betreffenden Asylbewerber werden nach Anforderung durch die Stadt mit Unterstützung durch den Helferkreis vom Landratsamt für 20 Stunden pro Woche eingeteilt. Die Betreuung erfolgt durch den jeweiligen Fachbereich und bei der Vermittlung eines Arbeitsverhältnisses werden auch Beurteilungen abgegeben. Einige Asylbewerber sind dann in Zeitarbeitsverträge vermittelt worden, einer sogar in ein festes Arbeitsverhältnis.