Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg; Antrag des CSU-Ortsverbandes Ebersberg und der CSU-Stadtratsfraktion Ebersberg auf Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Stellplatzsatzung; TA-Sitzung vom 12.02.2019, TOP 7, öffentlich


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.07.2019 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Sache wurde zuletzt in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 12.02.2019 behandelt. Vereinbart wurde, das Thema in den Fraktionen weiter zu beraten.

Mit E-Mail vom 20.05.2019 haben wir die Fraktionsvorsitzenden über die weitere Beratungsfolge informiert sowie die Anregungen der Fraktion der Grünen verteilt.

Zum weiteren Vorgehen wird vorgeschlagen, sollte der vorgelegte Satzungsentwurf in der Fassung vom 12.02.2019 einschließlich etwaiger beschlossener Änderungen auf Zustimmung im Ausschuss treffen, würde die Verwaltung eine Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt herbeiführen. Nach erfolgter Abstimmung und Beratung etwaiger Änderungen könnte dann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Weiterhin sollten die beschlossenen Änderungen / Neuerungen auf ihre Wirksamkeit hin und auf ihre Auswirkungen im Umfeld der jeweiligen Vorhaben betrachtet und nach drei Jahren eine Evaluierung durchgeführt werden. Dem Technischen Ausschuss ist ein entsprechender Bericht vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Der Punkt wurde eingehend und streckenweise kontrovers beraten.
StR Gressierer bedankte sich bei der Verwaltung für den vorgelegten Entwurf. Der Vorschlag bringt die Ziele der neuen Satzung in Einklang. Es wurden keine überzogenen Forderungen gestellt. Er hob die wichtigsten Punkte hervor. Er stimmte dem Stellplatzschlüssel für Sozialwohnungen (1,0/WE) zu. Bei Mehrfamilienhäusern sei der Schlüssel 1,5 St / Wohnungen bis 100 m² und 2 St. / Wohnungen über 100 m² richtig. Er fragte nach Sicherstellungsmöglichkeiten für die Carsharing-Modelle. Bei 2 Wohneinheiten sei kein Fahrradstellplatznachweis erforderlich. In Kindergärten würden 2-3 Fahrradstellplätze pro Gruppe ausreichen.
StRin Platzer stellte fest, dass neue Regelungen immer komplizierter werden. Sie bezweifelte eine Verbesserung durch die Neuregelung. Die vorgeschlagene Evaluierung begrüßte sie.
StR Goldner hielt die Änderung nicht unbedingt für nötig, es sei aber eine positive Entwicklung im Bereich der Sozialwohnungen und der Fahrradstellplätze erkennbar.
Er schlug folgende Aufteilung der Stellplätze bei Mehrfamilienhäusern vor:
Bis 50m² Wohnfläche                                – 1 Stellplatz
Zwischen 50m² und 100 m² Wohnfläche                – 1,5 Stellplätze
Ab 100m² Wohnfläche                                – 2 Stellplätze

StR Lachner wies daraufhin, dass auch bei kleineren Wohnungen in der Regel zwei Autos vorhanden wären.
StR Goldner schlug daraufhin vor, bis 40m² Wohnfläche einen Stellplatz nachzuweisen.
Nach Ansicht von StR Schechner sollte den Fahrzeugen überhaupt weniger öffentliche Räume zur Verfügung gestellt werden.
Für StR Otter waren die Änderungen nicht nachvollziehbar, sie würden keine Verbesserung bringen. Maßgeschneiderte Lösungen seien über Bebauungspläne möglich. Die Leidtragenden wären nach seiner Ansicht die „Häuslebauer“. Die Regelung in § 2 Abs. 6 führt zur Verunstaltung von Straßenräumen.
StR Gressierer entgegnete, dass die Regelung die Frage der Wohnungen, die durch die Nachverdichtung entstehen, kompensieren würde. Nach seiner Ansicht ist der Nachweis von Fahrradstellplätzen erst ab 3 Wohneinheiten sinnvoll.
StR Münch war der Meinung, dass oberirdische Besucherstellplätze in Konkurrenz  zur Schaffung von Wohnfläche stehen. Es sei nicht sinnvoll, den Fahrzeugen so viel Raum einzuräumen.
StR Schechner stimmte der Aussage, wonach den Fahrzeugen zu viel Raum gegeben wird zu. Allerdings stellte er fest, dass kein Besucher von Wohnhäusern in eine Tiefgarage fahren würde.
StR Goldner regte an, mehr über Parkraumbewirtschaftung nachzudenken. Man müsse die Leute auf die Parkplätze bringen die schon vorhanden sind.
StR Otter schlug vor, den Punkt entweder zu vertagen oder ganz abzulehnen, nachdem zu viele Punkte noch strittig sind.

Erster Bürgermeister fasste die Diskussion zusammen und stellte einen grundsätzlichen Konsens zum Satzungsentwurf fest. Die Stellplatzregelung für Mehrfamilienhäuser, wonach für Wohnungen bis 40m² Wohnfläche ein Stellplatz, zwischen 40 – 100m² 2 Stellplätze und ab 100 m² auch 2 Stellplätze nachzuweisen sind, wurde angenommen.
Mobilitätskonzepte müssen gesichert werden.

Eine Abstimmung erfolgte über die Anzahl der Fahrradstellplätze für Kindergartengruppen. Der weitergehende Antrag war 6 Fahrradstellplätze/Gruppe vorzuschreiben.
       Abstimmungsergebnis:         3: 7
Danach wurde über die Regelung 3 Fahrradstellplätze/Gruppe abgestimmt
       Abstimmungsergebnis:         9: 1

Ein weiterer Abstimmungspunkt war die Frage, ob alle Gebäude einen Fahrradstellplatznachweis benötigen.
Fahrradstellplatznachweis für alle Gebäude        
       Abstimmungsergebnis:         3: 7
Fahrradstellplatznachweis ab 3 Wohneinheiten        
       Abstimmungsergebnis:         10: 0

Es soll die Regelung für Duplex-Stellplätze aufgenommen werden (1 Stellplatz entspricht 0,75 bei Duplexpark ern)
       Abstimmungsergebnis:         7: 3

Die Regelung nach § 3 Abs. 1, wonach Besucherstellplätze nicht in der Tiefgarage nachgewiesen werden dürfen wurde mit 5: 5 Stimmen abgelehnt.

Die Verwaltung wird die Satzung anhand der Beratungen und der beschlossenen Änderungen überarbeiten und voraussichtlich in der Septembersitzung des Technischen Ausschusses erneut vorlegen.
          

Datenstand vom 07.11.2019 09:13 Uhr