Bauantrag zur Erweiterung eines Mehrfamilienhauses um einen Anbau mit 3 Wohnungen auf der FlNr. 1430/2, Gmkg. Ebersberg, Schwabener Str. 23


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.12.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Beantragt ist die Erweiterung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten um einen Anbau mit 3 weiteren Wohneinheiten.

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und nach der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Art der Nutzung der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet (MI - § 6 BauNVO). Dieses Gebiet dient dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören (§ 6 Abs. 1 BauNVO). Das geplante Wohngebäude ist gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig.  Das Einfügungsmerkmal nach Art der Nutzung ist somit erfüllt.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung kommt es auf die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebung an. Der Anbau ist mit einer Grundfläche von ca. 93,34 m² und mit einer Firsthöhe von 9,42 m (II + D) geplant. Als Höhen- und Größenvergleichbares Gebäude weist das Bestandsgebäude eine Grundfläche von ca. 128,05 m² und eine Firsthöhe von ca. 10,33 m nach. Demnach fügt sich das Bauvorhaben auch nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundfläche in die nähere Umgebungsbebauung ein.

Die insgesamt erforderlichen 9 Stellplätze (6 WE á 1,5 Stellplätze) werden mit mittels 7 Stellplätzen und einer Doppelgarage (Bestand) auf dem Grundstück nachgewiesen. Allerdings weist die Verwaltung darauf hin, dass die Stellplätze mit einer Länge von 5 m sehr eng bemessen sind und zu befürchten ist, dass hier evtl. Autoteile in den Straßenraum ragen könnten. Demnach ist die Stellplatzanordnung vom Antragsteller zu überarbeiten und das Landratsamt Ebersberg wird insbesondere gebeten, die Stellplatzanordnung der Stellplätze 7-9 zu überprüfen.

Zudem weist die Verwaltung noch auf die erforderliche Verlegung des Hausanschlusses bzgl. der Wasserversorgung hin, da sich die Anschlussleitung derzeit unter dem geplanten Anbau befindet.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zur Erweiterung eines Mehrfamilienhauses um weitere 3 Wohneinheiten auf dem Grundstück 1430/2 der Gemarkung Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2019 14:02 Uhr