Errichtung einer beidseiteig beleuchteten Werbestelle als Hinweis auf versteckt gelegenen Geschäftsbetrieb auf der FlNr. 19, Gmkg. Ebersberg, Bahnhofstraße 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.12.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Beantragt ist die Errichtung einer beidseitig beleuchteten Werbestelle als Hinweis auf den versteckt gelegenen Geschäftsbetrieb der Apotheke.

Die Werbestelle ist mit 200 cm x 70 cm geplant und soll direkt am Gehweg aufgestellt werden.

Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Innenbereich und beurteilt sich somit nach § 34 BauGB, wonach das Vorhaben zulässig ist, sofern es sich in Maß und Art der baulichen Nutzung in die vorhandene Bebauung einfügt. Allerdings liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich der Werbeanlagensatzung, wonach diese Werbeanlage nicht zulässig ist und sich somit auch nicht einfügt.

Das Vorhaben liegt im Umgriff des denkmalrechtlich geschützten Ensemblebereichs
„Marienplatz mit Kloster“ – E-1-75-115-1. Das Denkmalensemble wird durch das Vorhaben nach Auffassung der Stadt beeinträchtigt:
Die beantragte Größe der Anlage entspricht in dieser Dimension nicht der städtebaulichen Umgebung des historischen Stadteingangs mit Stadtgarten und Kircheneingang. Im Zusammenhang mit der beantragten Lage vermittelt die Werbeanlage eine nicht angemessene Bedeutung der Apotheke im Vergleich zur historischen Ortsmitte Ebersbergs. Die Lage stellt zudem eine Behinderung des Gehweges entlang der Bahnhofstraße dar, der durch die kürzlich errichtete Neubebauung in Zukunft stärker beansprucht werden wird.

Das gemeindliche Einvernehmen kann somit nicht in Aussicht gestellt werden

Diskussionsverlauf

StRin Behounek stellte fest, dass eine Apotheke sehr wichtig sei und durchaus ein Hinweis notwendig ist.
StR Mühlfenzl regte an, zusammen mit dem Antragsteller nach möglichen Alternativen zu suchen. Erster Bürgermeister Brilmayer wies auf die momentan schwierige Situation aufgrund der Baustelle hin. Nach Angaben der Verwaltung könnte sich die Denkmalschutzbehörde ein Nasenschild vorstellen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss verweigert das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer beidseitig beleuchteten Werbestelle an der Bahnhofstraße 9, 85560 Ebersberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Otter nahm an der Beratung und Abstimmung über diesen Punkt wegen persönlicher Beteiligung nicht teil (Art. 49 GO).

Datenstand vom 18.12.2019 14:02 Uhr