In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 05.12.2019 ist im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2020 die Einführung der Großraumzulage München begrüßt worden.
Die Stadt München erhöht ab Januar 2020 die Münchenzulage, die Landkreise Ebersberg und München sowie laufend mehr werdende Kommunen zahlen eine Großraumzulage.
Die Großraumzulage würde die bisher an viele Beschäftigte gezahlte Ballungsraumzulage ersetzen. Die Ballungsraumzulage mit/ohne Kinderzulage ist abhängig vom Verdienst (ab einem bestimmten Einkommen wird sie teilweise oder ganz gekürzt) und vom Wohnort.
Die Ballungsraumzulage würde durch die Großraumzulage München ersetzt und erhöht werden. Diese wäre nicht mehr vom Wohnort abhängig und entfällt auch nicht ab einem bestimmten monatlichen Verdienst. Sie orientiert sich nur noch an der konkreten Entgeltgruppe der Beschäftigten.
Grundlage für die Großraumzulage ist die Tarifvereinbarung der Stadt München mit ver.di über die Münchenzulage und dementsprechend würden folgende Beträge an die Beschäftigten (nicht an die Beamten) gezahlt werden:
Entgeltgruppen 1 – 9c bzw. S 1 – S 15: 270 €/Monat
Entgeltgruppen 10 bis 15 bzw. S 16 – S 18: 135 €/Monat
Auszubildende/Studierende: 140 €/Monat
Zulage für jedes Kind, für das an Sie selbst
Kindergeld ausgezahlt wird: 50 €/Monat
Diese Beträge gelten jeweils bei Vollzeit, bei Teilzeitbeschäftigung steht ein Anteil entsprechend der vereinbarten individuellen Arbeitszeit zu.
Die Zahlung der Zulage ist grundsätzlich nicht befristet. Anders wie für die Stadt München gibt es für die Kommunen jedoch keine spezielle Tarifvereinbarung. Die Zahlung ist eine rein freiwillige Leistung außerhalb des TVöDs mit Erlaubnis des Kommunalen Arbeitgeberverbandes, angelehnt an die TV Münchens. Sie kann trotzdem nicht ohne weiteres einfach so geändert oder aufgehoben werden, solange die Münchner TV gilt, der Kommunale Arbeitgeberverband es den Gemeinden erlaubt, sich daran zu orientieren, und es die Finanzen der Kommune zulassen. Über letzteres entscheidet der Stadtrat.
Die Zahlung der Großraumzulage München würde bei gleichzeitig wegfallender Ballungsraumzulage zu jährlichen Mehrkosten von derzeit rund 230.000 € führen. Für die Beamten gibt es derzeit keine entsprechende Regelung.