Bauantrag zum Dachgeschoßausbau im bestehenden Wohnhaus und Neubau einer Terassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 2356 und 2358/2 Gmkg. Ebersberg, Voderegglburg 1a
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt sind der Dachgeschossausbau im bestehenden Wohnhaus zur Schaffung einer weiteren Wohneinheit auf dem Grundstück FlNr. 2356 Gmkg. Ebersberg, sowie der Neubau einer Terrassenüberdachung auf dem benachbarten Grundstück FlNr. 2358/2 Gmkg. Ebersberg.
Beide Bauvorhaben liegen im Geltungsbereich der Aussenbereichssatzung 148 – Vorderegglburg.
Der Ausbau des Dachgeschosses beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Durch die Ausführung dieses Vorhabens werden aus Sicht der Verwaltung keine öffentlichen Belange beeinträchtigt.
Durch die weitere Wohneinheit werden 5 Stellplätze erforderlich. Diese werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die Terrassenüberdachung hat eine Grundfläche von 30,55 m² (4,70 m x 6,50 m) und entspricht somit nicht mehr den Vorgaben eines verfahrensfreien Bauvorhabens (Terrassenüberdachungen bis 30 m², Tiefe bis zu 3 m). Auch dieses Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB und auch hier sieht die Verwaltung die öffentlichen Belange als nicht beeinträchtigt.
Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt den beiden Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 10:59 Uhr