Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung aunf dem Grundstück FlNr. 342, Gmkg. Ebersberg, Am Priel
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung.
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB (Innenbereich).
Für dieses Bauvorhaben gibt es einen gültigen Vorbescheid vom 20.01.2016 (Az. LRA: V-2015-3058; Stadt: 100/2015). In seiner Sitzung am 14.06.2016 hat der Technische Ausschuss den zum Vorbescheid geänderten Entwurf, unter anderem wegen der Bedenken wegen der Zufahrt zum Klostersee und der Höhenwirkung des Gebäudes, abgelehnt.
Der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung grundsätzlich planungsrechtlich zulässig. Die überbaute Grundfläche des Neubaus darf 10 x 10 m im Hauptkörper und zwei Vollgeschosse aufweisen. Das Garagengebäude war im Vorbescheid 3 m von der Straßenkante zurückgesetzt und der Stellplatz an der Straße als offener Stellplatz konzipiert. Alle Maße beruhen auf den Angaben des Vorbescheidsantrages.
Der nun vorliegende Antrag weicht von diesen Maßen ab. Der Hauptkörper ist mit ca. 9,50 m zwar etwas schmäler, aber mit ca. 12 m länger, als das geplante Einfamilienhaus im Vorbescheid. Zudem weist das Gebäude nun drei Vollgeschosse (II + D) auf, im Vorbescheid wurden zwei Vollgeschosse (E + D) genehmigt.
Die drei erforderlich Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen (2 Garagenstellplätze, 1 offener Stellplatz).
Aus Sicht der Bauverwaltung fügt sich der Baukörper mit der abgeänderten Grundfläche noch in die nähere Umgebung ein. Die im letzten Antrag geplanten massiven Abgrabungen zur Straße hin wurden in Bezug zum Kellergeschoss deutlich reduziert. Dieses ist nun nicht mehr sichtbar. Die Einfügungsmerkmale des § 34 BauGB sind erfüllt. Die nahe Anordnung des westlichen Stellplatzes (mit Umfassungsmauer zur Straße) ca. 30 cm nördlich von der bestehenden Straßenkante in die „ grüne“ Sichtachse „Am Priel“ wird als kritisch gewertet. Die Garage und der Stellplatz sollten auf einer Achse zur bestehenden Nachbargarage im Westen – und somit von der Straße zurückgesetzt – liegen, um das prägende Ortsbild zu bewahren.
Aus Sicht der Bauverwaltung sollte vom Bauwerber untersucht werden, ob der offene Stellplatz nicht um 90 Grad gedreht werden könnte und neben der geplanten Garage untergebracht werden könnte, um dieses Ziel zu erreichen.
Diskussionsverlauf
Seitens der Stadträte Goldner und Otter wird zur Beurteilung ein Modell im Maßstab 1/200 mit Umgebungsbebauung gefordert.
Bezüglich der vorliegenden Planung bestehen seitens der TA-Mitglieder Bedenken wegen der Zufahrtsmöglichkeit zum Familienbad und Hotel.
StR Schechner schlägt einen Ortstermin vor.
StR Otter kritisiert die fehlende Darstellung der Nachbarbebauung. Zur Sicherung der Zufahrt wäre auch die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens möglich.
Bgm.
Brilmayer weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der beantragten Stellplätze nur zwei Wohneinheiten maximal möglich sind.
Beschluss
Der Technische Ausschuss fordert zur Beurteilung des Vorhabens bis zur Sitzung des Ferienausschusses (FA) am 23.08.2016 ein Modell im Maßstab 1:200 des Vorhabens und der vorhandenen Nachbarbebauung. Auch die Bebauung südlich der Straße soll dargestellt werden. Zudem soll ein Ortstermin mit dem Bauwerber am Tag des Ferienausschusses stattfinden. Die Entscheidung zum Antrag wird auf den FA vertagt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Datenstand vom 26.07.2019 10:59 Uhr