Bauvoranfrage zum Anbau eines Appartements an das bestehende Einfamilienhaus im Kapellenweg 13, FlNr. 519/9, Gmkg. Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.10.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es liegt eine Bauvoranfrage zum Anbau eines Appartements an das bestehende Einfamilienhaus vor. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 81 – Kapellenweg.

Der bestehende Geräteschuppen an der Nord-Ost-Seite des Einfamilienhauses soll abgerissen und durch ein ebenerdiges,  47 m² großes Appartement ersetzt werden. Dies erfordert eine Befreiung von den im Bebauungsplan festgesetzten nordöstlichen Baugrenzen.  Diese Befreiung könnte erteilt werden, da sie städtebaulich vertretbar ist, sie den Grundzügen der Planung nicht widerspricht und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Durch den Anbau entsteht jedoch eine weitere Wohneinheit und somit wird gem. Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg zu den bestehenden zwei  Stellplätzen ein weiterer  erforderlich. Aus Sicht der Antragstellerin wird kein zusätzlicher Stellplatz benötigt, da Sie allein das bestehende Wohnhaus nutzt und das geplante Appartement auch nur von einer Person bewohnt werden kann.

Hier gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten:
1.        Es kann eine Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung beantragt werden, der Stellplatz müsste aber abgelöst werden (5.112,92 Euro).
2.        Der Stellplatz kann nicht auf dem Grundstück untergebracht werden, da der Bebauungsplan eine Zufahrt mit dem Auto bis zum Grundstück nicht vorsieht. Hier kann eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt werden, die vom Technischen Ausschuss ihre Zustimmung erfordert.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion über die Stellplatzproblematik stimmt der Technische Ausschuss der Bauvoranfrage und der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu. Der Stellplatz soll  auf dem eigenen Grundstück errichtet werden.

Beschluss

Einstimmig befürwortet der Technische Ausschuss die Bauvoranfrage und stellt bei Einreichung des Bauantrages eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs­plans, in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 11:02 Uhr