Bauantrag zum Neubau einer Maschinenhalle in Holzbauweise auf dem Grundstück FlNr. 1150/1, Gmkg. Oberndorf, Rinding 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.01.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Beantragt ist die Errichtung einer Maschinenhalle. Das Bestandsgebäude soll abgebrochen werden. Die Halle wird zur Wiederaufnahme des landwirtschaftlichen Betriebes benötigt.
Die Ausmaße betragen 20,90 m x 12,00 m. Die Wandhöhe beträgt 5,41 m. Die Halle soll an den Bestandsbau angeschlossen werden.

Das Grundstück liegt planungsrechtlich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einen Dorfgebiet (§ 5 BauNVO). Im Dorfgebiet sind landwirtschaftliche Maschinenhallen allgemein zulässig. Die Halle fügt sich auch vom Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein, da Gebäude vergleichbaren Ausmaßes in der näheren Umgebung bereits vorhanden sind. Ebenso fügt sich das Gebäude nach seiner Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Umgebung ein.

Das Gebäude hält die gesetzlichen Abstandsflächen nicht auf dem eigenen Grundstück ein. Richtung Westen, zu FlNr. 1146/1 (Rinding 9 und 9a) liegt eine Abstandsflächenübernahme vor.
Richtung Norden, zu FlNr. 1410 ist eine Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich. Das Nebengebäude von FlNr. 1410 wurde seinerzeit in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze errichtet. Die erforderliche Abstandsfläche wurde durch die FlNr. 1150/1 (Antragsteller) übernommen. Hier besteht allerdings die Besonderheit, dass das grenzständige Nebengebäude nur ca. 1,2 m aus dem Boden herausragt, da zwischen den beiden Grundstücken ein deutlicher Höhenunterschied besteht. Ein alternativer Standort der Halle steht insbesondere deswegen nicht zur Verfügung, da dann in den wertvollen Obstbaumbestand auf der Ostseite des Grundstücks eingegriffen werden müsste. Die Sache wurde im Landratsamt Ebersberg besprochen. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass die neue Maschinenhalle mindestens 3 m Abstand von der Grenze einhalten muss. Dies wurde so in der Planung umgesetzt.
Die Verwaltung befürwortet daher die beantragte Abweichung, da Bedenken hinsichtlich Belichtung und Belüftung nicht zu befürchten sind und durch die 3 Meter auch keine „engen Reihen“ entstehen.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wegen Neubau einer Maschinenhalle in Holzbauweise auf der Grundstück FlNr. 1150/1, Gemarkung Oberndorf, Rinding 15.
Der Abweichung von der nördlichen Abstandsfläche wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2020 07:57 Uhr