Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück FlNr. 714/8, Gmkg. Ebersberg, Rickstr. 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.01.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Beantragt ist die Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses, da der Teil des Geschäftshauses künftig für Schulungen bzw. Ausbildungen genutzt werden soll (ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung und außerbetriebliche Berufsausbildung nach § 117 SBG III).

Das Grundstück liegt planungsrechtlich im Innenbereich und beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet (§ 6 BauNVO). Im Mischgebiet sind Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, generell zulässig. Somit fügt sich das Vorhaben nach der Art der Nutzung ein. Nachdem sich an der Außenkubatur des Hauses nichts ändert, ist das Einfügungskriterium über das Maß der baulichen Nutzung ebenfalls gegeben.

Aus dem vorgelegtem Konzept lässt sich herauslesen, dass die Schulungen derzeit mit höchstens 16 Teilnehmern zur selben Zeit geplant sind und eine Büronutzung mit ca. 33,70 m²  erfolgen soll. Somit werden nach der Garagen- und Stellplatzverordnung der Stadt Ebersberg 3 Stellplätze für die Nutzungsänderung notwendig (1 Stellplatz je 15 Schüler sowie 1 Stellplatz für je 30-40 m² Bürofläche). Nachdem diese Stellplätze nachgewiesen wurden, sind die Stellplatzanforderungen erfüllt.


Die Stadt weist daraufhin, dass das Bestandsgebäude derzeit über einen privaten Kanal entsorgt wird. Die Antragstellerin wird aufgefordert im Zuge dieser Baumaßnahmen einen satzungskonformen Kanalanschluss zu erstellen.  

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StRin Platzer, wie das weitere Vorgehen der Stadt in der Frage des Kanals sei, erläuterte die Verwaltung, dass die Grundstückseigentümerin zunächst mit einem Schreiben mit Fristsetzung aufgefordert wird, den Kanalanschluss ordnungsgemäß herstellen zu lassen. Sollte die Frist ohne Erledigung verstreichen, wird gegenüber der Eigentümerin eine entsprechende Verfügung (Bescheid) erlassen.
Auf weitere Nachfrage, ob diese Vorgehensweise für alle gelte, wurde dies durch die Verwaltung bestätigt.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung auf dem Grundstück FlNr. 714/8 der Gemarkung Ebersberg, Rickstraße 1 , 85560 Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Die Antragstellerin wird aufgefordert im Zuge dieser Baumaßnahmen einen satzungskonformen Kanalanschluss zu erstellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2020 07:57 Uhr