Sanierung Oberndorf 4+6; Vorstellung des Ergebnisses der Arbeitsgruppe und Beschluss zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.11.2019 ö beschließend 8
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.11.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 24.09.2019 wurde die aktuelle Planung und die Kosten vorgestellt. Da die Kosten erheblich über der Kostenschätzung lagen, wurde am 24.10.2019 die Arbeitsgruppe zum weiteren Vorgehen einberufen. Parallel fand ein Termin am 17.10.2019 in der Regierung von Oberbayern (Frau Funke) statt, um abzuklären, ob die höheren Kosten förderfähig sind.
Derzeit besteht die Förderung aus zwei Förderprogrammen, KIP und kommunales Wohnbauförderprogramm. Laut Frau Funke ist die KIP Förderung nicht veränderbar, die einzige Möglichkeit besteht, das Programm, wenn nicht benötigt, zurückzugeben. Die KIP-Förderung beinhaltet die Verlegung der öffentlichen Nutzung vom Obergeschoss in das Erdgeschoss. Die Förderhöhe liegt bei 293.000,-- €. Die Maßnahme muss bis 31.12.2020 fertiggestellt und abgerechnet sein, ansonsten verfallen die Zuschüsse.
Das kommunale Wohnbauförderprogramm ist eine Zuwendung mit zinsvergünstigtem Darlehen. Derzeit basiert die Förderung auf 5 Wohneinheiten, gefördert werden 30% der Kosten, die auf die Wohnnutzung entfällt (incl. Keller und Grundstückswert).
In der Arbeitsgruppe am 24.10.2019 wurde der Hinweis gegeben, dass die Krümelkiste gerne weiterhin in der Schule untergebracht sein wolle. Nach Rücksprache mit Frau Weißmann-Polte wurde dies bestätigt. Somit wird eine Fläche für eine weitere Wohneinheit frei (sh. beiliegende Präsentation). Frau Funke wurde diese Idee bereits mitgeteilt, eine Erhöhung der förderfähigen Kosten wurde in Aussicht gestellt.
In der Arbeitsgruppe wurde auch über einen kompletten Abbruch und Neubau diskutiert. Für die Variante des Neubaus wären aus Sicht der Verwaltung einige Punkte zu beachten:
  • Schadenersatzansprüche aus noch bestehenden Mietverträgen
  • Abstandsfläche zu Nachbargrenzen und Straße
  • KIP Förderprogramm muss zurückgegeben werden
  • Denkmalrechtliche Belange werden neu überprüft (Nähe zur Kirche), Ausgang nicht absehbar
  • Imissionsschutzbelange werden neu beurteilt, evtl. ist ein Gutachten erforderlich
  • Je nach Variante nur 4-6 Wohneinheiten
  • Honorar für Architektenleistung und Ingenieurleistungen fallen erneut an (zusätzliche Kosten, die in der Kostenberechnung noch nicht enthalten sind)
  • Ungünstige Voraussetzung für den Klimaschutz: zusätzlicher Energieverbrauch für Demontage, Entsorgung Bestand und Neubau (Rohbau). Bei Sanierung ist die Gebäudehülle bereits vorhanden, laut Aussage Architekt ein Wert von ca. 300.000.-€
Architekt Frey stellt in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 12.11.2019 die Variante der Umplanung zu 6 Wohneinheiten und die 3 Varianten eines Neubaus vor.
Der Technische Ausschuss hat keine Empfehlung an den Stadtrat abgegeben, vielmehr haben die Fraktionen über die vorgestellten Varianten beraten.
Für die Fraktionen sprechen sich die Stadträte Schechner, Platzer, Goldner und Ried aus städtebaulicher Sicht und um vor weiteren ungeahnten Kosten geschützt zu sein für einen Neubau gemäß der Variante 1 aus. In dem Zuge dieses Neubaus wird sich auch die Verkehrssituation verbessern. Es wird angeregt, bei der Planung eine weitere Wohnung im Erdgeschoss vorzusehen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, das vorhandene Gebäude Oberndorf 4/6 durch einen Neubau nach der vom Architekten Frey vorgestellten Variante 1 zu ersetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2019 15:09 Uhr