Förderung Mietwohnungsbau Kath. Siedlungswerk


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, 02.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 02.06.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Katholische Siedlungswerk plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten „Beim Doktorbankerl 4“.
Die entsprechenden Förderrichtlinien des Landkreises setzen für einen Baukostenzuschuss unter anderem einen Zuschuss der betreffenden Gemeinde in gleicher Höhe voraus.
Nach Berechnung des Katholischen Siedlungswerks ergibt sich nach den Regeln der Förderrichtlinien des Landkreises ein auf die Stadt entfallender Zuschuss in Höhe von 30.500,00 €.
Zuletzt hat die Stadt in 2013 einem entsprechenden Antrag der Wohnungsgenossenschaft Ebersberg eG über 36.000 € stattgegeben (FiVA 29.10.2013, TOP 3).
Die Gewährung eines solchen Zuschusses stellt eine Investitionsfördermaßnahme dar, die auf der Haushaltstelle 620.988 nachzuweisen wäre. Diese Haushaltstelle ist jedoch im Haushaltsplan 2020 nicht vorgesehen. Somit würde eine Auszahlung in  2020 eine außerplanmäßige Ausgabe darstellen und eine Nachtragshaushaltssatzung zwingend erforderlich machen (Art. 68 Abs. 2 Nr. 3 GO). Eine Zusage in 2020 für eine Auszahlung in 2021 würde eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung darstellen. Nach Art. 67 Abs. 5 GO ist diese auch ohne Nachtragshaushalt zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird. Da das Katholische Siedlungswerk zeitnah das Projekt umsetzen will und auch der Zuschuss des Landkreises von unserer Zusage abhängt, sieht die Verwaltung das dringende Bedürfnis als gegeben an. Es besteht auch keine Gefahr, dass der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (29.069.000 €) in der Umsetzung überschritten wird. Eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist durch den Stadtrat vor Zuschusszusage zu genehmigen.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Schmidberger bittet darum, beim Bauherrn die Passivbauweise und den Dachaufbau von Photovoltaik und Solarthermie anzuregen. Auf Nachfrage von Stadträtin Matjanovski weist Herr Gibis darauf hin, dass der Landkreis bei seinem Vorschlagsrecht zur Wohnungsbelegung die Stadt Ebersberg beteiligt.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales beschließt, dem Katholischen Siedlungswerk für das Neubauvorhaben „Beim Doktorbankerl 4“ mit 6 Wohneinheiten unter den Voraussetzungen der Förderrichtlinien des Landkreises Ebersberg einen Baukostenzuschuss in Höhe von höchstens 30.500,00 € zu gewähren. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2021 bereit zu stellen. Die Gewährung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der dazu notwendigen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung durch den Stadtrat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2020 09:27 Uhr