Aufstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Steuerung von Freiflächenphotovoltaikanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.07.2020 ö vorberatend 12
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen Vortrag „Freiflächen-Fotovoltaikanlage bei Halbing“ wird insgesamt verwiesen.

Aufgrund der Entwicklungen im Bereich Klimaschutz und der Zielsetzung bis zum Jahr 2030 unabhängig von fossilien Ressourcen zu werden, ist damit zu rechnen, dass künftig weitere Anträge auf Freiflächen-Fotovoltaikanlagen gestellt werden. Der Meilensteinplan des Landkreises sieht u. a. vor, dass ein Ausbau von 126 Freiflächenanlagen (je in Größe eines Fußballfeldes) notwendig ist.
Daher empfiehlt es sich seitens der Stadt, städtebauliche Entwicklungskonzepte zu erarbeiten und zu beschließen. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind diese bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu beachten. Sie bieten bei Freiflächen-Fotovoltaikanlagen damit sehr gute Steuerungsmöglichkeiten. Die Herausforderung dabei besteht darin, sich als Stadt der Förderung der regenerativen Energien nicht zu verschließen, andererseits aber eine planlose, den Landschaftsraum der Stadt überproportional beanspruchende Entwicklung zu vermeiden. Es ist gerade die Aufgabe der Stadt (Planungshoheit) in solchen Prozessen eine steuernde Rolle zu übernehmen.

Das Stadtbauamt vertritt daher nach wie vor die Auffassung, für die Steuerung der vorliegenden und künftigen Freiflächen-Fotovoltaikanlagen ein Entwicklungskonzept aufzustellen.  
Bereits in den Gesprächen zum Runden Tisch „Energiewende und Klimaschutz 2019“ wurde in der Arbeitsgruppe Fotovoltaik als Handlungsschwerpunkt die Konzentrationsflächenplanung (städtebauliches Entwicklungskonzept) anzustoßen, empfohlen. Das Projektpapier wurde dann in der Stadtratssitzung vom 19.11.2019 beschlossen. Im Beschluss wurde jedoch auf die Förderung von Einzelprojekten abgestellt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich erfolgt nun der Vorschlag, abweichend von der bisherigen Haltung, die Entstehung von Freiflächenanlage durch die Stadt zu steuern.  
 

Beschluss

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, zur Steuerung der Freiflächen-Fotovoltaikanlagen, ein städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.08.2020 17:22 Uhr