Aufstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.07.2020 ö vorberatend 12
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Aufgrund der Entwicklungen im Bereich Klimaschutz und der Zielsetzung bis zum Jahr 2030 unabhängig von fossilen Ressourcen zu werden, ist damit zu rechnen, dass künftig weitere Anträge auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen gestellt werden. Der Meilensteinplan des Landkreises sieht u. a. vor, dass ein Ausbau von 126 Freiflächenanlagen (je in Größe eines Fußballfeldes) notwendig ist.
Daher empfiehlt es sich seitens der Stadt, städtebauliche Entwicklungskonzepte zu erarbeiten und zu beschließen. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind diese bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu beachten. Sie bieten bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen damit sehr gute Steuerungsmöglichkeiten. Die Herausforderung dabei besteht darin, sich als Stadt der Förderung der regenerativen Energien nicht zu verschließen, andererseits aber eine planlose, den Landschaftsraum der Stadt überproportional beanspruchende Entwicklung zu vermeiden. Es ist gerade die Aufgabe der Stadt (Planungshoheit) in solchen Prozessen eine steuernde Rolle zu übernehmen.
Das Bauamt vertritt daher die Auffassung, dass für die Steuerung der vorliegenden und künftigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen ein Entwicklungskonzept aufgestellt werden sollte.  
Bereits in den Gesprächen zum Runden Tisch „Energiewende und Klimaschutz 2019“ wurde in der Arbeitsgruppe Photovoltaik als Handlungsschwerpunkt empfohlen, die Konzentrationsflächenplanung (städtebauliches Entwicklungskonzept) anzustoßen. Das Projektpapier wurde dann in der Stadtratssitzung vom 19.11.2019 beschlossen. Im Beschluss wurde jedoch auf die Förderung von Einzelprojekten abgestellt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich erfolgt nun der Vorschlag, abweichend von der bisherigen Haltung, die Entstehung von Freiflächenanlagen durch die Stadt zu steuern.  
 

Diskussionsverlauf

Es wird noch einmal auf die Beratung zu einem Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der letzten Sitzung des Technischen Ausschusses Bezug genommen. Dem Stadtrat ist es nun wichtig, das Entwicklungskonzept möglichst zügig voranzubringen und bei der Aufstellung auch Flächen der Nachbarkommunen mit anzuschauen. Interessierte können entsprechende Flächen auch gern bei der Stadtverwaltung angeben.

Beschluss

Der Stadtrat stellt nach einstimmigem Beschluss des Technischen Ausschusses (07.07.2020) zur Steuerung der Freiflächen-Photovoltaikanlagen ein städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.07.2020 14:46 Uhr