Der Technische Ausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 08.10.2019 mit dem Thema. Die Verwaltung war beauftragt, eine Kostenschätzung für das Projekt einzuholen und Fördermittel abzufragen.
Mittlerweile liegt eine erste Kostenschätzung vor. Das Büro Salm & Stegen hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung in einer ersten Einschätzung mögliche Untersuchungsgebiete, in denen die Fragen der Nachverdichtung besonders zu beobachten sind, aufgezeigt. Auf dieser Basis wurde eine Kostenschätzung erarbeitet. Sie liegt bei 67.573,00 €. Die Untersuchungsgebiete sowie die Kostenschätzung liegen den Sitzungsunterlagen bei.
Im Jahresantrag für die Städtebauförderung 2020 wurden für dieses Projekt Kosten in Höhe von 40.000,- € angegeben. Der Fördersatz beläuft sich i. d. R. auf 60%, so dass nach derzeitigem Stand ca. 24.000,- € an Fördermittel zu erwarten wären. Der Eigenanteil würde bei dieser Kostensituation bei ca. 43.573,- € liegen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2020 sind nach Rücksprache mit der Kämmerei insgesamt 40.000,- € eingestellt.
Vergaberechtliche Auswirkungen:
Der Beschaffungsvorgang stellt eine freiberufliche Dienstleistung dar. Auf Grundlage der aktuellen Vergabebestimmungen (vgl. IMS v. 26.03.2020) dürfen Dienstleistungen bis zum Schwellenwert von 100.000,- € im Wege der Verhandlungsvergaben (vgl. § 12 UVGO) vergeben werden. Das bedeutet, dass für das Nachverdichtungskonzept mindestens 3 Angebote einzuholen sind.
Zum weiteren Vorgehen gibt es nun mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann die Verwaltung zwei weitere Angebote einholen und dann, sofern die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und die Förderzusagen vorliegen, den wirtschaftlichsten Bieter beauftragen.
Zum anderen könnten die Untersuchungsgebiete im Rahmen einer noch anstehenden Stadtratsklausur nochmals beraten und Veränderungen vorgenommen werden. Schließlich kann die Beratung über die Untersuchungsgebiete auch innerhalb der TA-Sitzungen stattfinden.
Die Verwaltung schlägt nun vor, zunächst die Untersuchungsgebiete im Rahmen der TA-Sitzungen zu beraten und festzulegen. Auf dieser Basis soll dann ein Förderantrag gestellt und weitere Angebote eingeholt werden.