BP 212 - nördl. Dr.-Wintrich-Str./südl. Rotwandstr./westl. Hochriesstr.; Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 15.09.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Vorgeschichte:
Am 08.10.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 212 gefasst. Die Beschlussfassung zu den Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 12.05.2020 statt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 23.06.2020 bis 24.07.2020 statt.

1. Keine Rückmeldung haben abgegeben:
1.1 Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
1.2 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ebersberg
1.3 E.ON Netz GmbH


2. Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1 Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 09.07.2020
2.2 Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Schreiben vom 22.07.2020
2.3 Stadt Ebersberg, Klimaschutz- und Energiemanager, Schreiben vom 22.02.2020
2.4 Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 02.07.2020
2.5 Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 22.06.2020


3. Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1 Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 26.06.2020
3.2 Landratsamt Ebersberg, staatl. Bauverwaltung, Schreiben vom 16.07.2020
3.3 Stadt Ebersberg, SG Abfall & Umwelt, Schreiben vom 23.06.2020
3.4 Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 24.06.2020


Behandlung der Stellungnahmen:

3.1 Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 26.06.2020

Die Regierung von Oberbayern begrüßt das Vorhaben vor dem Hintergrund der Innenentwicklung und stellt fest, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung entspricht.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.


3.2 Landratsamt Ebersberg, staatliche Bauverwaltung, Schreiben vom 16.07.2020

A. aus baufachlicher Sicht:
An der Stellungnahme vom 12.03.2020 wird festgehalten. Weitere An­regungen oder Einwände werden aus baufachlicher Sicht nicht ge­äußert.

Behandlungsvorschlag:
Nachdem keine neuen Argumente gegenüber der Abwägung der Stadt Ebersberg aus der Sitzung vom 12.05.2020 vorgebracht wurden, wird auf die ausführliche Abwägung im Beschluss vom 12.05.2020 verwie­sen.
Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.

B. aus immissionsschutzfachlicher Sicht:
Es wird festgestellt, dass die Verlegung der Gemeinschaftsstellplätze immissionsschutzrechtlich nicht relevant ist. Einwände oder Vorschläge werden nicht vorgetragen.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.


C. aus naturschutzfachlicher Sicht:
Die UNB stellt fest, dass durch die Planung keine naturschutzfachlichen Belange berührt werden.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.


3.3 Stadt Ebersberg, SG Abfall & Umwelt, Schreiben vom 23.06.2020

In der Begründung unter Punkt 1.4 Ver- und Entsorgung muss der zweite Satz heißen:
"Für die Abfallbeseitigung ist laut Delegationsverordnung des Land­kreises die Stadt Ebersberg zuständig."

Behandlungsvorschlag:
Der Planer wird beauftragt die Begründung redaktionell zu ändern.


3.4 Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 24.06.2020

Hinweis auf Stellungnahme vom 04.03.2020 bezüglich der Aussagen zur Kanalisation und Wasserversorgung. Zum Straßenbau wird fest­gestellt, dass durch die neue Anordnung der Stellplätze eine Erweite­rung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan aus Sicht der Tiefbauabteilung nicht mehr notwendig ist. Die in Fl Nr. 801/3 geplanten Gemeinschaftsgaragen sind mit einer ausreichend dimensionierten Aufstellfläche ausgestattet. Ansonsten siehe die Stellungnahme vom 04.03.2020. Auch zum Punkt Allgemein wird auf die Stellungnahme vom 04.03.2020 hingewiesen.

Behandlungsvorschlag:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Zu den Verweisen auf die Stellungnahme vom 04.03.2020 wird auf die Abwägung im Be­schluss vom 12.05.2020 verwiesen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.


Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Beschluss

  1. Der Technische Ausschuss der Stadt Ebersberg nimmt Kenntnis von der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit §§ 13a BauGB Kenntnis. Der Technische Ausschuss macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 15.09.2020 zu Eigen.

  2. Die beschlossenen Änderungen stellen redaktionelle Ergänzungen und Klarstellungen dar, die keine wiederholte Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich machen.
    Der Planer wird beauftragt, die redaktionellen Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

  3. Der Technische Ausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 212 nördlich Dr.-Wintrich-Straße, südlich Rotwandstraße und westlich Hochriesstraße in der Fassung vom 15.09.2020 mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung.

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 12:23 Uhr