BP 212 - nördl. Dr.-Wintrich-Str./südl. Rotwandstr./westl. Hochriesstr.; Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 15.09.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 15.09.2020 | ö | beschließend | 14 |
Sachverhalt
1.1 Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
1.2 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ebersberg
1.3 E.ON Netz GmbH
2. Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1 Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 09.07.2020
2.2 Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Schreiben vom 22.07.2020
2.3 Stadt Ebersberg, Klimaschutz- und Energiemanager, Schreiben vom 22.02.2020
2.5 Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 22.06.2020
3. Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.3 Stadt Ebersberg, SG Abfall & Umwelt, Schreiben vom 23.06.2020
3.4 Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 24.06.2020
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
3.2 Landratsamt Ebersberg, staatliche Bauverwaltung, Schreiben vom 16.07.2020
A. aus baufachlicher Sicht:
An der Stellungnahme vom 12.03.2020 wird festgehalten. Weitere Anregungen oder Einwände werden aus baufachlicher Sicht nicht geäußert.
Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.
Es wird festgestellt, dass die Verlegung der Gemeinschaftsstellplätze immissionsschutzrechtlich nicht relevant ist. Einwände oder Vorschläge werden nicht vorgetragen.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Die UNB stellt fest, dass durch die Planung keine naturschutzfachlichen Belange berührt werden.
In der Begründung unter Punkt 1.4 Ver- und Entsorgung muss der zweite Satz heißen:
Der Planer wird beauftragt die Begründung redaktionell zu ändern.
3.4 Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 24.06.2020
Hinweis auf Stellungnahme vom 04.03.2020 bezüglich der Aussagen zur Kanalisation und Wasserversorgung. Zum Straßenbau wird festgestellt, dass durch die neue Anordnung der Stellplätze eine Erweiterung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan aus Sicht der Tiefbauabteilung nicht mehr notwendig ist. Die in Fl
Nr. 801/3 geplanten Gemeinschaftsgaragen sind mit einer ausreichend dimensionierten Aufstellfläche ausgestattet. Ansonsten siehe die Stellungnahme vom 04.03.2020. Auch zum Punkt Allgemein wird auf die Stellungnahme vom 04.03.2020 hingewiesen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Zu den Verweisen auf die Stellungnahme vom 04.03.2020 wird auf die Abwägung im Beschluss vom 12.05.2020 verwiesen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.
Beschluss
Der Planer wird beauftragt, die redaktionellen Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0