ALDI SE & Co. KG; Bauantrag wegen Errichtung eines neuen Werbepylons, Logoaustausch sowie Anbringen einer Wandwerbung mit wechselnden Werbeplanen in Ebersberg, Münchener Str. 34, FlNr. 1833/3, Gemarkung Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.10.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Auf dem o.g. Flurstück ist die Errichtung eines neuen Werbepylons und die Anbringung einer Wandwerbung mit austauschbaren Werbeplanen geplant. Der vorhandene Pylon in der Josef-Brendle-Straße soll hierdurch ersetzt werden.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 129.
Dieser Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet für den Einzelhandelsladen „Aldi Süd“ fest, welcher allerdings keine Festsetzungen zu Werbeanlagen enthält. Zudem liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich der Werbeanlagensatzung der Stadt Ebersberg, sodass sich das Bauvorhaben lediglich nach den gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.

Das Bauvorhaben ist kein genehmigungsfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO, weshalb das Bauantragsverfahren bzw. eine Genehmigung zwingend erforderlich ist.

Der neue Werbepylon ist mit einer Höhe von ca. 7,5 m, sowie einer Breite von 2,3 m geplant und soll vier austauschbare Textfelder haben, welche jeweils mittels einer innenliegenden LED-Leiste von 06:00-21:00 Uhr beleuchtet werden sollen. Nachdem vergleichbare Werbeanlagen bei Einzelhandelsgeschäften genehmigt wurden, sieht die Verwaltung keine Gründe, die gegen die Errichtung des Werbepylons sprechen würden. Das Landratsamt wird allerdings gebeten, die Lage insbesondere in Bezug auf das Sichtdreiecks zu prüfen. Im Übrigen ist aufgrund der geplanten Werbeanlage keine erhebliche verkehrliche Beeinträchtigung zu erwarten.

Bzgl. der austauschbaren Wandwerbung (ca. 4,0 m x 1,6 m = 6,4 m²) gibt es keine Gründe, die dem Bauvorhaben entgegenstehen würden.

Diskussionsverlauf

Nach Ansicht von StRin Behounek war der Pylon sowohl hinsichtlich seiner Höhe als auch seines Standorts problematisch. Es bestünde die Gefahr, dass Fahrradfahrer und PKW-Fahrer abgelenkt werden. Sie sah eine Beeinträchtigung der Nachbarn aufgrund der Beleuchtung bis 21.00 Uhr.
StRin Platzer sah in der Verkehrssituation ebenfalls ein Problem.
StR Friedrichs befürchtete Einschränkungen des Sichtdreiecks; beim aktuellen Werbepylon könne man unten durchsehen, dies wäre in Zukunft nicht mehr möglich.
StR Otter wies daraufhin, dass es sich hier um die Ortseinfahrt von Ebersberg handle. Der gewählte Standort im Kreuzungsbereich mit dem Radweg sei nicht der richtige. Er wünschte sich ein 1:1-Modell am Standort.
StR Ried kritisierte ebenfalls die Größe der Anlage; sie sei ein Monument. Er wies in diesem Zusammenhang auf die Ausstellung im Museum für Wald und Umwelt zum Thema Lichtverschmutzung hin.
StR Münch schloss sich den Vorrednern an, wies aber auf die Gefahr einer möglichen Einvernehmensersetzung hin.
Erster Bürgermeister Proske schlug vor, die Sache zurückzustellen, um mit dem Antragsteller nochmals über das Vorhaben zu sprechen. Ein Beschluss wurde in der Sache nicht gefasst.  

Datenstand vom 21.10.2020 08:14 Uhr