Der Antragsteller beabsichtigt auf der nördlichen Teilfläche des Grundstücks FlNr. 3056, Gemarkung Oberdorf, Sigersdorf 2, 85560 Ebersberg eine Lagerhalle mit Lagerkeller, Büro und zwei Wohneinheiten zu errichten.
Folgendes ist geplant:
Grundstücksgröße (TFl.) 434,40 m²
Lagerhalle (15,95 m x 12,50 m) 199,37 m²
Davon im EG 126 m² Lagerfläche, im UG zusätzlich 128 m²
Lagerfläche; im Zwischengeschoss ein Büro (28,80 m²) und
im Dachgeschoss 2 Wohneinheiten mit insgesamt 143,3 m² WF
Wandhöhe 9,05 m
Dach assym Satteldach mit 16°bzw.
mit 9 ° Dachneigung
Stellplatznachweis 5 Stellplätze
Das Grundstück steht nicht im Eigentum des Antragstellers. Seitens des Grundstückseigentümers liegt eine schriftliche Zustimmung zum Bauvorhaben vor.
Das Grundstück liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich und zusätzlich im Geltungsbereich der Außenbereichslückenfüllungssatzung Nr. 160 – Sigersdorf.
Die Satzung setzt den Bereich fest, in dem Neubauten errichtet werden dürfen. Das Vorhaben liegt innerhalb dieses Bereichs.
Nach § 3 der Satzung richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 6 i. V. m. § 35 Abs. 2 und 3 BauGB, wobei bei der Errichtung von Wohnzwecken dienenden Vorhaben sowie von kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben, diesen nicht entgegengehalten werden können, dass sie
- einer Darstellung des Flächennutzungsplanes für Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder,
- die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
Alle anderen öffentlichen Belange müssen weiterhin beachtet werden.
Das Vorhaben dient zum einen Wohnzwecken. Es werden zwei Wohneinheiten errichtet. Zum anderen soll ein gewerblicher Betrieb errichtet werden. Es handelt sich laut vorliegender Betriebsbeschreibung um eine Lagerhalle mit einer kleinen Holz- und Metallwerkstatt, die kleinere Änderungsarbeiten für Ladenbauprodukte und Messeausstellungsgegenstände durchführt. Der Betrieb beschäftigt insgesamt 4 Mitarbeitende. Dieser hält den gesetzlich vorgegebenen Rahmen als sog. „kleinerer Gewerbebetrieb“ ein.
Die Betriebszeiten liegen laut Beschreibung von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Lieferverkehr ist einmal am Tag für maximal 30 Minuten, innerhalb der Betriebszeit, zu erwarten.
Der Betrieb hält den gesetzlich vorgegebenen Rahmen als sog. „kleinerer Gewerbebetrieb“ ein.
Weitere öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nach Ansicht der Verwaltung nicht entgegen.
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze beträgt für die Wohnungen (1,5 StP/WE) insgesamt 3 Stellplätze. Für den gewerblichen Teil müssen bei Lagerräumen zwischen 80-100 m² Lagerfläche 1 Stellplatz bzw. je 3 Mitarbeiter ein Stellplatz nachgewiesen werden. Insgsamt sind 254 m² Lagerfläche vorhanden. Dies würde 3 Stellplätze erfordern. . Insgesamt wären somit 6 Stellplätze erforderlich. Der Antrag weißt derzeit nur 5 Parkplätze nach. Der Stellplatznachweis ist daher zu überarbeiten.
Dem Antragsteller wurde aufgegeben, einen weiteren Stellplatz nachzuweisen. Dieser Nachweis lag zum Ladungsversand noch nicht vor und wird voraussichtlich bis zur Sitzung nachgereicht.
Die Erschließung ist als gesichert anzusehen.