Bauantrag zur Errichtung einer Halle mit Keller als Lager, Werkstatt und 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 3056, Gmkg. Oberndorf, Sigersdorf 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.03.2021 ö beschließend 10
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.04.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt auf der nördlichen Teilfläche des Grundstücks FlNr. 3056, Gemarkung Oberdorf, Sigersdorf 2, 85560 Ebersberg eine Lagerhalle mit Lagerkeller, Büro und zwei Wohneinheiten zu errichten. 

Folgendes ist geplant:

Grundstücksgröße (TFl.)                                                434,40 m²
Lagerhalle (15,95 m x 12,50 m)                                        199,37 m²
Davon im EG 126 m² Lagerfläche, im UG zusätzlich 128 m²
Lagerfläche; im Zwischengeschoss ein Büro (28,80 m²) und
im Dachgeschoss 2 Wohneinheiten mit insgesamt 143,3 m² WF

Wandhöhe                                                                9,05 m
Dach                                                                        assym Satteldach mit 16°bzw.
                                                                       mit 9 ° Dachneigung

Stellplatznachweis                                                        5 Stellplätze

Das Grundstück steht nicht im Eigentum des Antragstellers. Seitens des Grundstückseigentümers liegt eine schriftliche Zustimmung zum Bauvorhaben vor. 
Das Grundstück liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich und zusätzlich im Geltungsbereich der Außenbereichslückenfüllungssatzung Nr. 160 – Sigersdorf.

Die Satzung setzt den Bereich fest, in dem Neubauten errichtet werden dürfen. Das Vorhaben liegt innerhalb dieses Bereichs. 
Nach § 3 der Satzung richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 6 i. V. m. § 35 Abs. 2 und 3 BauGB, wobei bei der Errichtung von Wohnzwecken dienenden Vorhaben sowie von kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben, diesen nicht entgegengehalten werden können, dass sie 
  • einer Darstellung des Flächennutzungsplanes für Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder,
  • die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
Alle anderen öffentlichen Belange müssen weiterhin beachtet werden. 

Das Vorhaben dient zum einen Wohnzwecken. Es werden zwei Wohneinheiten errichtet. Zum anderen soll ein gewerblicher Betrieb  errichtet werden. Es handelt sich laut vorliegender Betriebsbeschreibung um eine Lagerhalle mit einer kleinen Holz- und Metallwerkstatt, die kleinere Änderungsarbeiten für Ladenbauprodukte und Messeausstellungsgegenstände durchführt. Der Betrieb beschäftigt insgesamt 4 Mitarbeitende. Dieser hält den gesetzlich vorgegebenen Rahmen als sog. „kleinerer Gewerbebetrieb“ ein. 

Die Betriebszeiten liegen laut Beschreibung von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Lieferverkehr ist einmal am Tag für maximal 30 Minuten, innerhalb der Betriebszeit, zu erwarten.
Der Betrieb hält den gesetzlich vorgegebenen Rahmen als sog. „kleinerer Gewerbebetrieb“ ein.

Weitere öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nach Ansicht der Verwaltung nicht entgegen. 

Die Anzahl der notwendigen Stellplätze beträgt für die Wohnungen (1,5 StP/WE) insgesamt 3 Stellplätze. Für den gewerblichen Teil müssen bei Lagerräumen zwischen 80-100 m² Lagerfläche 1 Stellplatz bzw. je 3 Mitarbeiter ein Stellplatz nachgewiesen werden. Insgsamt sind 254 m² Lagerfläche vorhanden. Dies würde 3 Stellplätze erfordern. . Insgesamt wären somit 6 Stellplätze erforderlich. Der Antrag weißt derzeit nur 5 Parkplätze nach. Der Stellplatznachweis ist daher zu überarbeiten. 
Dem Antragsteller wurde aufgegeben, einen weiteren Stellplatz nachzuweisen. Dieser Nachweis lag zum Ladungsversand noch nicht vor und wird voraussichtlich bis zur Sitzung nachgereicht. 

Die Erschließung ist als gesichert anzusehen.

In der TA-Sitzung vom 09.03.2021 wurde folgendes angemerkt:
-Unterbringung der Nutzung in dem bestehenden weiter südlich liegenden baufälligen Gebäude;
- Verschiebung des geplanten Stellplatzes im Kurvenbereich
- Ungünstige Gestaltung des Ortseingangs durch das asymmetrische Satteldach
Auf Anregung von Ersten Bürgermeister Proske wurde die Entscheidung über das Vorhaben bis zur Sitzung vom 13.04.2021 zurückgestellt. Mit dem Antragsteller sollte nochmal über die vorbrachten Anmerkungen gesprochen werden. 

Die Besprechung fand am 18.03.2021 unter Beteiligung des Antragstellers und des Grundstückseigentümers statt.
 
Folgende Planänderungen werden aufgrund der Anregungen aus dem TA vorgenommen:

- Verlegung des Stellplatzes Nr. 6 auf die Westseite des Gebäudes (Zufahrt mit mit G+F-Recht gesichert)
- Die Dachform soll nicht geändert werden; früher stand hier bereits ein Gebäude mit einer ebenfalls asymmetrischen Dachform. 

Eine Verschiebung des Gebäudes soll nicht erfolgen. Zum einen stand an dieser Stelle bereits vor 20 Jahren ein Gebäude wesentlich näher an der Straße 
Man verspricht sich dadurch eine Verkehrsberuhigung im Ort; jetzt aufgrund der Sichtverhältnisse wird nach Angabe von Herrn Schechner zu schnell gefahren. 

Weitere Planänderungen sollen nicht mehr vorgenommen werden. 

Momentan wird der Stellplatz Nr. 6 parallel zum Gebäude erstellt. Das Einfahrtstor wird verschmälert. Aus Sicht der Verwaltung ist die Sicht somit ausreichend. In einem weiteren Schritt soll der Stellplatz Nr. 6 auf die Westseite verlegt werden. Die hierfür notwendigen notariellen Vereinbarungen waren bis zur Sitzung nicht mehr erreichbar. Auf der heutigen Stellplatzfläche soll dann eine Grünfläche entstehen. 

Das baufällige Gebäude weiter südlich steht für die Nutzung nicht zur Verfügung, da dieses durch den Grundstückseigentümer demnächst hergerichtet werden soll und für eine andere Nutzung bestimmt ist. 

Die Verwaltung hält das Vorhaben weiterhin für zulässig und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

Diskussionsverlauf

SR Otter bedauert, dass die Stadt Ebersberg keine Gestaltsatzung hat und kritisiert die asymmetrische Dachform der vorliegenden Planung. Zukünftig wünscht er sich im ländlichen Bereich mehr auf die Typologie einzugehen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Errichtung einer Lagerhalle mit Werkstatt und zwei Wohneinheiten in Sigersdorf 2, 85560 Ebersberg, FlNr. 3056, Gemarkung Oberndorf und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2021 13:29 Uhr