Standortkonzept für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen; Vorstellung des ersten Entwurfes; Festlegung der harten und weichen Tabuzonen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.03.2021 ö beschließend 5
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 15.06.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.07.2020 (TOP 12, öffentlich) beschlossen, ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Steuerung von Freiflächen-PV-Anlagen aufzustellen.

Mit der Ausführung der Planungsaufgabe wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt. Frau Jäger vom PV München ist in der heutigen Sitzung anwesend und erläutert den Entwurf des Standortkonzeptes und steht für Fragen und Anregungen zur Verfügung. 

Der vorliegende Entwurf des Standortkonzeptes für Photovoltaik-Freiflächenanlagen dient dazu, geeignete Flächen im Stadtgebiet von Ebersberg zu lokalisieren und ungeeignete Flächen auszuschließen sowie einheitliche Beurteilungskriterien zu entwickeln, anhand derer Anträge im Einzelfall geprüft werden. Die anzuwendenden Kriterien berücksichtigen neben wesentlichen Ausschlussgründen auch diejenigen Aspekte, welche die Errichtung einer Anlage begünstigen können. Ein weiterer Punkt ist, die öffentliche Diskussion zu dieser Planung in Gang zu setzen, damit im Ergebnis ein breiter gesellschaftlicher Konsens für die Errichtung von Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen erreicht werden kann. 

Für dieses Konzept wurde das gesamte Stadtgebiet untersucht. Die Ermittlung der geeigneten Flächen für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Freiflächenanlagen) wurde unter Berücksichtigung der Eignungs- und Ausschlusskriterien des Rundschreibens der Obersten Baubehörde - OBB (IIB5-4112.79-037/09, 19.11.2009) und des „Praxis-Leitfadens für die ökologische Gestaltung von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (Bayerisches Landesamt für Umwelt, Januar 2014) in folgenden drei Schritten vorgenommen:

1. Kennzeichnung von Ausschlussflächen / gänzlich ungeeignete Standorten - sogenannte „harte“ Tabuzonen (rot)

Festgeschriebene konkurrierende Flächennutzungen, Flächen mit fachrechtlichem Schutzstatus sowie einzuhaltende Abstände zu schutzbedürftigen Nutzungen und Verkehrsstraßen schränken die Eignung von vorneherein ein. Mit der Identifizierung von als absolut anzusehenden Ausschlussflächen kann der Suchraum für geeignete Standorte eingegrenzt werden.

Als harte Tabuzonen sind beispielsweise folgende Flächen anzusehen:
Bestehende Siedlungsgebiete, Waldflächen, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, amtlich kartierte Biotope, Wuchs- und Fundorte streng geschützter Arten, festgelegte Ausgleichsflächen, Bereiche, die aus Gründen des Landschaftsbildes, der naturbezogenen Erholung und der Sicherung historischer Kulturlandschaften von herausragender Bedeutung sind (z. B. im optischen Wirkbereich landschaftsprägender Denkmäler, weithin sichtbarer Hang- und Kuppenlagen, schutzwürdige Täler und landschaftsprägende Höhenrücken), Fluss- und Seeuferbereiche, Bodendenkmäler und Geotope.  




2. Ermittlung der Bereiche mit Restriktionen / bedingt geeignete Flächen - sogenannte „weiche“ Tabuzonen (orange)

Der ermittelte potenzielle Suchraum wird daraufhin um diejenigen Flächen verringert, die aufgrund von gewichtigen Gründen in der Regel nicht geeignet sind. Diese Flächen würden nur dann einer näheren Prüfung unterzogen, wenn keinerlei andere Flächen zur Verfügung stünden. Mit dem Ausscheiden derartiger Flächen können diejenigen Flächen ermittelt werden, die für Photovoltaik-Freiflächenanlagen grundsätzlich geeignet sind.

Weiche Tabuzonen sind beispielsweise:
Landschaftsschutzgebiete, landschaftliche Vorbehaltsgebiete, Regionale Grünzüge, Steilhänge, Streuobstwiesen,  



3. Abstandsflächen zu schutzbedürftigen Bereichen – sogenannte „weiche“ Tabuzone (rot/ orange schraffiert)

Zu den schutzbedürftigen Bereichen innerhalb der nicht geeigneten und bedingt geeigneten Flächen werden Abstandsflächen berücksichtigt, die von der Regierung und dem Landesamt für Umweltschutz bzw. nach Einschätzung er Fachplaner einzuhalten sind.
Zu Siedlungsflächen mit Wohnbebauung, also in reinen, allgemeinen Wohngebieten sowie in Misch- und Dorfgebieten soll ein Mindestabstand von 100 m eingehalten werden. 

Zum weiteren Vorgehen ist geplant, sofern der vorliegende Entwurf die Zustimmung des Ausschusses findet, diesen öffentlich, für 4 Wochen, auszulegen. Die interessierte Bürgerschaft kann zu dem Entwurf dann eine Stellungnahme abgeben. Parallel dazu soll der Entwurf den betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit der Bitte um fachliche Stellungnahme vorgelegt werden. Im Anschluss daran würden die eingegangenen Stellungnahmen dem Technischen Ausschuss erneut zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. 

Mit Beschluss im Stadtrat liegt dann eine informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB vor, die bei der nachfolgenden Bauleitplanung zu berücksichtigen ist.


Beratung in der TA-Sitzung vom 16.03.2021:

StR Friedrichs erkundigte sich nach den Abstandsflächen. Gelten diese für die Trafostation oder die Gesamtanlage? 
Frau Jäger vom Planungsverband erläuterte, dass hauptsächlich die Trafostation betroffen ist, andere Belange wie Blendwirkung wären durchaus steuerbar. Weiterhin sollten bei der Planung von Anlagen etwaige Wohnbauerweiterungsflächen mit berücksichtigt werden. 
In den weichen Tabuzonen sollten Anlagen im Wege der Einzelfallprüfung möglich sein. 

StR Gressierer stellte eine Einigkeit hinsichtlich der lila angelegten Flächen fest. Insgesamt sei das Konzept eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung. 
Die weichen Tabuzonen sollte man nicht ausschließen, auch nicht die Randzonen der Ausschlussflächen. Er fragte nach einer Kontaktaufnahme mit dem Staatsgut Osterseeon über die Möglichkeiten, Flächen zur Verfügung zu stellen. Erster Bürgermeister Proske teilte mit, dass die Beantwortung dieser Frage über das Protokoll erfolgt. (Anmerkung der Verwaltung: Mit Schreiben vom 01.09.2020 beantwortete Frau Staatsministerin Schreyer (Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) eine schriftliche Anfrage von Frau Abgeordneter Doris Rauscher zum Thema „Staatliche Flächen für PV-Freiflächenanlagen“. Das Schreiben liegt den Sitzungsunterlagen bei. 
In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auch auf die Presseberichterstattung in der Ebersberger Zeitung vom 21.04.2021 hinsichtlich möglicher Freiflächenanlagen auf dem Gebiet des Marktes Kirchseeon – siehe Anlage). 

StR Block bedankte sich sowohl beim Ersten Bürgermeister für die Initiative und bei der Planerin für die Ausarbeitung. Man solle nun mit der gleichen Geschwindigkeit fortfahren. 

StR Münch fand es interessant zu sehen, wo das größte Potential ist. Man müsse sich die Planungen nun genauer anschauen und die konkreten Anträge einbeziehen. 

StR Otter bedankte sich bei der Planerin. Es liege nun ein guter Werkzeugkasten für die weitere Flächenplanung vor. 

Erster Bürgermeister Proske schlug vor, das Konzept in den Fraktionen zu beraten. Eine erneute Vorlage wäre für Mai 2021 vorgesehen. Etwaige Rückmeldungen sollten bis dahin an die Verwaltung gegeben werden. In der Sitzung im Mai sollen dann die harten und weichen Tabuzonen festgelegt sowie die Bereichsabgrenzungen beraten werden. 

Ein Beschluss wurde in der Sache nicht gefasst.

In der Sache hat am 29.04.2021 eine Öffentlichkeitsveranstaltung unter dem Titel „So gelingt die Solarwende in Ebersberg“ stattgefunden. Dort wurde von Frau Jäger das Konzept erläutert. 

In der heutigen Sitzung soll, sofern der TA die entsprechenden Beschlüsse fassen kann, der Entwurf des Standortkonzeptes verabschiedet werden und im Anschluss daran die Behörden- und Trägerbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.  

Diskussionsverlauf

Frau Jäger vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erläuterte anhand einer Präsentation nochmals das Konzept und die Herangehensweise. 

StR Otter fragte nach ob in dem Konzept dargestellt werden könnte, ob dadurch Verkehrsüberlegungen blockiert werden könnten. 
Frau Jäger erläuterte, dass Trassen, sofern sie definiert sind, als harte oder weiche Tabuzonen eingetragen werden können. Die vorliegende Planung soll nichts verhindern, sie soll als Abwägungsdirektive dienen. Am besten sollte man dort beginnen, wo es am unproblematischsten ist. 
StR Gressierer regte an, die 4 Bereich um Ebersberg als weiche Tabuzonen festzusetzen, um die Möglichkeit zu haben, Flächen im Einzelfall heranzuziehen. 
Frau Jäger erläutert hierzu, dass die harten Tabuzonen Entscheidung der Stadt sind und eine interne Vorgabe darstellen. In harten Tabuzonen sei es allerdings sehr schwierig Ausnahmen zuzulassen. Die gesetzlich vorgeschriebenen harten Tabuzonen (z. B. Naturschutzgebiete) sind stets festzusetzen. Bei Flächen in Landschaftsschutzgebieten (weiche Tabuzonen) könnte die Stadt selbst verschärfen.  
StR Friedrichs forderte eine Festlegung von harten und weichen Tabuzonen, damit kein stumpfes Werkzeug entsteht. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Entwurf des Standortkonzeptes für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen in der Fassung vom 15.06.2021 und stimmt diesem mit den heute beschlossenen Änderungen zu. 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für 4 Wochen öffentlich auszulegen sowie die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufzufordern. 

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2021 13:44 Uhr