Überdachung für belastetes Material auf der Kläranlage; Sachstand der Genehmigung für ein Zwischenlager von belastetem Aushubmaterial städt. Maßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.07.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Erläuterung des städt. Tiefbauamtes zum Vorhaben:

Die ersten Überlegungen zur Schaffung einer Lagerstätte für belasteten Aushub, hat es bereits im Jahr 2018 gegeben. 
Hintergrund sind die gesetzlichen Vorgaben zur Entsorgung und der damit einhergehenden kostenaufwendigen Untersuchungen von belastetem Material.
Das belastete Material (Bauschutt, Teerhaltige Straßendecken usw.) wird von keiner Lagerstätte angenommen, ohne entsprechende Deklarierung des belasteten Materials. 
Egal um welche Menge an belastetem Material es sich handelt, eine Beprobung kostet ca. 500 €. Somit kann eine Beprobung von belastetem Material und die Entsorgung ein Vielfaches von den ursprünglichen angesetzten Aushubkosten betragen.  
Bei einem Zwischenlager kann belastetes Material gesammelt und bei Erreichung der Lagerkapazität eine Beprobung durchgeführt werden. So spart man sich erhebliche Beprobungskosten.
Als einzig geeignetes Grundstück für ein entsprechendes Zwischenlager das auch im Besitz der Stadt ist, kam aufgrund der vorhandenen Infrastruktur nur die Kläranlage in Frage. 
In 2018 wurde daher ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob der vorgesehene Bereich für eine überdachte Lagerstätte geeignet ist. Das Ergebnis war positiv.
Daraufhin wurde im Oktober 2019 ein Bauantrag für die Überdachung der Lagerstätte eingereicht. Von Seiten des Landratsamtes (LRA) wurde dazu noch ein Betriebskonzept bei der Stadt angefordert und darüber hinaus fanden diverse Abstimmungstermine statt. 
Nachdem die Anforderungen für entsprechende Lagerstätten sehr umfangreich sind, wurde Mitte 2020 das Fachbüro IB Blasy & Mader mit der Erstellung eines Erläuterungsberichtes zum Genehmigungsantrag für die Zwischenlagerfläche beauftragt.   
Auf Anforderung der Genehmigungsbehörde musste im November 2020 auch noch ein lärmschutztechnisches Gutachten beauftragt werden. 
Am 23.11.20 wurde von Seiten des LRA das Bauantragsverfahren eingestellt und stattdessen ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Zwischenlager bei der Genehmigungsbehörde gestellt.
In der 24. KW wurde noch ein vom LRA geforderter Entwässerungsplan nachgereicht, sodass Stand jetzt, alle Unterlagen für das Genehmigungsverfahren vorliegen sollten.
Im Zuge des Verfahrens werden derzeit alle Fachstellen des LRA, sowie das Wasserwirtschaftsamt beteiligt. Wie lange das Genehmigungsverfahren andauern wird ist aus heutiger Sicht nicht bekannt.
Im HH 2021 sind sowohl die Planungskosten als auch die Baukosten für die geplante Überdachung eingestellt und genehmigt. 
Zur baulichen Ausführung wird es in 2021 vermutlich nicht mehr kommen, da erst nach der Genehmigung durch das LRA ein Ingenieurbüro für Ausführungsplanung und Ausschreibung der Maßnahme beauftragt werden muss.

Sobald hier neue Erkenntnisse vorliegen wird die Verwaltung wieder berichten.


Stellungnahme des Stadtbauamtes gem. § 36 BauGB:

Geplant ist seitens der Stadt Ebersberg die Errichtung einer Überdachung im Ausmaß von ca. 330m² zur Zwischenlagerung von kohlenstoffhaltigem Straßenaufbruch aus städtischen Baumaßnahmen (Kanal- und Wasserleitungsbaumaßnahmen), bei denen nicht vor vorne herein solche Materialien zu erwarten sind. 
Die Zwischenlagerung erfolgt in Haufwerken innerhalb von Lagerboxen. Dort verbleibt das Material bis zur Beprobung und der abfalltechnischen Deklaration. Im Regelfall werden die Haufwerke nach 3 Wochen abgefahren und abfallrechtlich korrekt entsorgt. Recyclingfähiges Material wird, sofern möglich, einer stofflichen Verwertung  zugeführt. 

Für dieses Vorhaben ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG erforderlich. Innerhalb dieses Verfahrens ist auch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. 

Bauplanungsrechtliche ist das Vorhaben wie folgt zu bewerten:
Das Grundstück der Kläranlage Ebersberg liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich. Bei dem Lagerplatz mit Überdachung handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB. Das Vorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Der Lagerplatz liegt innerhalb der im Flächennutzungsplan als „Versorgungsgebiet“ dargestellten Fläche. Die Erschließung ist im Bestand bereits gesichert. Das Vorhaben lässt keine Entstehung oder Befestigung einer Splittersiedlung befürchten, da das Gebäude auf dem abgegrenzten Gebiet der Kläranlage errichtet wird und von dort aus keine Ausstrahlung bezüglich weiterer möglicher Baukörper nach außen hat. Die öffentlichen Belange gem. § 35 Abs. 3 sind daher nicht beeinträchtigt.

Die Anlage ist daher bauplanungsrechtlich zulässig.   

Diskussionsverlauf

Stadtrat Herr Hilger fragte nach,
ob denn aufgrund der geplanten großen Dachfläche (ca. 330 m²) und der offensichtlichen Südausrichtung des Daches, an den Bau ein Photovoltaikanlage gedacht wurde. Die Belegung der Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage ist von Seiten der Verwaltung angedacht und wird bei einer anschließenden Planung statisch berücksichtigt. Jedoch muss zuerst das Genehmigungsverfahren abgeschlossen und die weiteren Planungen an Ingenieurbüro vergeben werden.

Stadtrat Herr Otter fragte nach,
ob es sich bei der geplanten Überdachung um eine Übergangslösung (Provisorium) handeln würde, dass dann den in absehbarer Zeit notwendigen Umbaumaßnahmen, wegen der wasserrechtlichen Genehmigung, im Weg stehen könnte. Darauf schilderte Erster Bürgermeister Proske und Herr Pfeifer, dass für den künftigen Ausbau in dem derzeit noch mit Wasser befüllten ehemaligen Schlammabsetzbecken ausreichend Platz für den Umbau wäre, jedoch die Überdachung eventuell erst nach dem Umbau erstellt wird. Dies wiederum würde die weitere Planung zur wasserrechtlichen Genehmigung, die im Anschluss im nicht öffentlichen Teil beschlossen werden soll, ergeben.

Stadträtin Frau Behounek;
zu der Nachfrage bzgl. der Photovoltaikanlage auf der geplanten Überdachung ergänzte Frau Behounek, dass Herr Goldner schon vor Jahren immer auf die Belegung von öffentlichen Dächern mit Photovoltaikanlagen hingewiesen hat. 
 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag der Stadt Ebersberg auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung eines überdachten Lagerplatzes zur Lagerung von belastetem Aushubmaterial von städtischen Baumaßnahmen auf dem Grundstück der Kläranlage FlNr. 47, Gemarkung Oberndorf. 
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 17:35 Uhr