Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 09.12.2021 ö vorberatend 1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales am 30.11.2021 und 09.12.2021 vorgestellt.

Der Haushalt 2022 weist folgende Eckwerte auf:

Verwaltungshaushalt (E+A):
35.703.300 €
Vermögenshaushalt (E+A):
23.966.600 €
Zuführung VerwHH zum VermHH:
1.947.700 €
ord. Kredittilgung (Pflichtzuführung):
1.915.900 €
Kreditaufnahme gesamt:
10.033.400 €
Rücklagenentnahme gesamt:
1.745.000 €
Verpflichtungsermächtigungen:
38.020.000 €
Höchstbetrag Kassenkredite:
2.000.000 €

In der Haushaltssatzung sollen die Hebesätze auf dem bisherigen Niveau festgesetzt werden (Grundsteuer A und B 400%, Gewerbesteuer 360 %. Der Höchstbetrag der Kassenkredite soll wieder auf 2.000.000 € festgesetzt werden.

Die Bestandteile der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegen der Beschlussvorlage bei. Es fehlt noch der Vorbericht (Anlage 1 zum Haushaltsplan), der bis zur Sitzung erstellt und dann kurz vorgestellt wird.

Der Haushaltsplan 2022 ist – wie 2021 – geprägt von einer äußerst geringen Zuführung in den Verwaltungshaushalt und der damit verbundenen dünnen freien Finanzspanne. Zwar stehen auf der Einnahmenseite mit 8,9 Mio. ein gutes Gewerbesteueraufkommen zu Buche, auf der anderen Seite stehen auch erhebliche Sanierungen von Straßen und Gebäuden an. In der Finanzplanung ist auch in 2023 mit einer geringen freien Finanzspanne zu rechnen. Erst 2024 und insbesondere 2025 ist eine Besserung zu erwarten. 

Der Vermögenshaushalt weist mit 23,96 Mio. € ein enorm hohes Volumen aus (Plan 2021: 18,3 Mio. €, Vorjahre um 12 Mio. €). Grund dafür sind die Investitionen, die (auch) in 2021 aus verschiedensten Gründen nicht wie geplant getätigt werden konnten. Dieser Investitionsstau wird sich nach dem Stand der Dinge in 2022 nicht wiederholen, es ist damit zu rechnen, dass die aufgeführten Mittel auch weitgehend benötigt werden.
Da auf der anderen Seite auch kaum freie Mittel aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt wandern, wird unsere Verschuldung in 2022 von derzeit 12,832 Mio. € auf 21,165 Mio. € steigen. Dabei ist die Rücklagenentnahme aus dem diesjährigen voraussichtlich guten Ergebnis in Höhe von 1 Mio. € und der Grundstücksverkauf Hörmannsdorf (5,355 Mio. €) schon berücksichtigt.

Weder im Haushalt 2022 noch im Finanzplan schlagen sich dagegen die wohl millionen­schweren Projekte wie Erneuerung der Trinkwasserleitung vom Brunnen bei Anzing bis zum Hochbehälter am Aussichtsturm, der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Ebersberg oder die Baumaßnahme zur Erweiterung der Schulkindbetreuung nieder. Hier müssen erst noch die entsprechenden Beschlüsse, Planungen und Kostenschätzungen erfolgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales hat am 09.12.2021 dem vorliegenden Entwurf einstimmig zugestimmt und empfiehlt dem Stadtrat den nachfolgenden Beschlussvorschlag.

Diskussionsverlauf

Für die CSU/FDP-Fraktion tragen Stadtrat Brilmayer, für Bündnis90/Die Grünen Stadträtin Schmidberger, für die SPD-Fraktion Stadtrat Münch, für die Freien Wähler Stadtrat Zwingler und für ProEbersberg Stadtrat Peis vor.
Begrüßt wird die enge Begleitung der Kostenentwicklungen der städtischen Großprojekte in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales durch Kurzberichte über den Verlauf des Haushaltes. Neben der Beachtung der Folgekosten bei allen Projekten muss auch die Schuldenentwicklung im Fokus bleiben. Positiv wird auch der Vorschlag, die Aufstellung des Haushaltes 2023 früher im Jahr unter Beteiligung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales zu beginnen, gesehen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024. (Art. 70 Abs. IV GO)

22 Ja : 0 Nein

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan und Anlagen. (Art. 63 GO)

22 ja : 0 Nein

Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister, Kreditverträge im Rahmen des für 2022 festgesetzten Gesamtbetrags für Kreditaufnahmen selbständig abzuschließen.

22 Ja : 0 Nein

Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister, Rücklagenentnahmen und Zuführungen im Rahmen des Haushaltsplans 2022 (Zuführungen auch darüber hinaus) vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2021 16:28 Uhr