Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Imbisses in eine Wohnung auf dem Grundstück FlNr. 90/2, Gmkg. Ebersberg, Ulrichstr. 7a
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt ist die Nutzungsänderung der ehemaligen Imbissstube in eine Wohnung. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Im bestehenden Gebäude sind derzeit schon drei Wohnungen vorhanden. Die Umnutzung zu Wohnzwecken ist bauplanungsrechtlich zulässig.
Durch die Umnutzung entstehen im Bestandsgebäude vier Wohneinheiten. Gem. Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg sind insgesamt sechs Stellplätze nachzuweisen (4 WE á 1,5 Stellplätze). Bezogen auf die Nutzungsänderung werden 2 weitere Stellplätze erforderlich. Da die Stellplätze auf dem Grundstück nicht nachgewiesen werden können, ist hier ein Ablösevertrag über diese 2 Stellplätze mit dem Bauherrn abzuschließen.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt der Nutzungsänderung vorerst nicht zu, da der Stellplatznachweis nicht erfüllt ist. Nach Klärung der Stellplatzfrage wird die Verwaltung den Antrag per Geschäftsordnung der Stadt Ebersberg an die Genehmigungsbehörde weiterleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 09:53 Uhr