Bauantrag zum Neubau eines Wintergartens auf dem Grundstück FlNr. 794/19, Gmkg. Ebersberg, Rotwondstraße 21


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt ist die Errichtung eines eingeschossigen Wintergartens.

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Der beantragte Wintergarten mit einer Grundfläche von 3 m x 3,83 m und einer Firsthöhe von 2,71 m soll direkt an die östliche Grundstücksgrenze gebaut werden. Diese Planung erfordert entweder eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn oder eine Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 BayBO von Art. 6 BayBO. In diesem Fall liegt der Verwaltung ein Antrag auf Abweichung vor.
Da der betroffene Nachbar dem Bauvorhaben nicht zugestimmt hat, kann unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange der beantragten Abweichung nicht zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

StR Otter vertrat die Ansicht, dass das Vorhaben nach Art. 6 Abs. 9 BayBO genehmigungsfähig wäre. Die Verwaltung wies daraufhin, dass hier ein Wintergarten und damit ein Aufenthaltsraum geschaffen werden soll, der von dieser Vorschrift nicht gedeckt ist.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben samt Antrag auf Abweichung nicht zu und verweigert das gemeindliche Einvernehmen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 9

Datenstand vom 26.07.2019 09:54 Uhr