Bebauungsplan Nr. 51.1 - Westlich Ulrichstraße II; a) Vorstellung der überarbeiteten Planung b) erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 08.12.2015 (TOP 6, öffentlich) fasste der Technische Ausschuss den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51.1 – Westlich Ulrichstraße II. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre für das Gebiet erlassen. In der Sitzung vom 11.10.2016 stellte Herr Architekt Voith die vom TA beauftragte Nachverdichtungsstudie vor, über die positiv beschlossen wurde.

Die Nachverdichtungsstudie wurde nun vom Architekten, Herrn Feirer-Kornprobst, in den Bebauungsplanentwurf integriert. Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 20.03.2017 liegt den Sitzungsunterlagen bei. Herr Architekt Feirer-Kornprobst ist in der Sitzung anwesend, erläutert die Planung und steht für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Durch den Bebauungsplanentwurf sind die wesentlichen Ziele der Nachverdichtungsstudie eingehalten. Die Vorgartenzone bleibt weiterhin frei; Garagen und Stellplätze dürfen dort nicht errichtet werden. Im WA 2 sind die Häuser, entsprechend dem heutigen Bestand, an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zusammenzubauen. Die Anordnung der Bauräume würde, nachdem der Kanal in den rückwärtigen Grundstücksbereichen herausgenommen wurde, eine zweite Bebauungszeile im Bereich der Wildermuthstraße ermöglichen.
Mit dem aktuell vorliegenden Entwurf sind auf den Grundstücken  im WA 2 und WA 3 höchstens 2 Wohneinheiten zulässig. Eine weitere Wohneinheit könnte im rückwärtigen Bereich entstehen. Dies bedarf allerdings einer erneuten Bebauungsplanänderung, die jedoch erst nach Rückbau des Kanals möglich ist.

Das Bebauungsplanverfahren kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) im beschleunigten Verfahren, ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichsflächennachweis durchgeführt werden. Die Belange des besonderen Artenschutzes wurden durch eine Vorprüfung erfasst (siehe Anlage).

Diskussionsverlauf

2 Bgm. Ried nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt nicht teil.

StR Goldner begrüßt die Regelung über die Freihaltung der Vorgartenzone von Einbauten. StR Lachner steht dem Ausschluss von Dachgauben kritisch gegenüber, da eine Vielzahl von Befreiungsanträgen zu befürchten sind. Der Planer erläutert, dass die Dachgauben im Bestand weiterhin möglich bleiben. Sofern aber das Gebäude, wie im Bebauungsplan vorgesehen, aufgestockt wird, sind Dachgauben nicht mehr zulässig. Nach der vom TA beschlossenen Nachverdichtungsstudie des Architekten Voith war dies ausdrücklich so gewollt.
StR Abinger wies daraufhin, dass man künftig keine Überschreitungen der Baugrenzen für Anbauten (Erker etc.) zulassen sollte.
StR Otter begrüßte die Entwicklung. Er regte an, mehr Wohneinheiten als 3  zuzulassen. Gerade im Hinblick auf die Nähe zur Kreisklinik bestünde der Bedarf auch nach kleineren Wohnungen. Er war der Ansicht, dass man es den Bauherrn freistellen sollte, ob sie bei dem zulässigen Bauvolumen größere oder kleinere Wohnungen realisieren möchten.
Der Planer wies daraufhin, dass durch den erhöhten Stellplatzbedarf bei mehreren Wohnungen die Entwicklungsmöglichkeiten im rückwärtigen Bereich der Grundstücke eingeschränkt werden könnte. StR Otter beantragte eine gesonderte Abstimmung über die Festlegung der Höchstzahl von Wohneinheiten.
Erster Bürgermeister Brilmayer unterstützte den Vorschlag und erläuterte, dass sich die Anzahl der Wohneinheiten ohnehin über die Anzahl der notwendigen Stellplätze regulieren würde.

Beschluss 1

Der Technische Ausschuss beschließt, für den Bebauungsplan Nr. 51.1 – westliche Ulrichstraße II, keine Höchstzahl von Wohneinheiten festzulegen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu a)
Der Technischen Ausschuss nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 51.1 – westliche Ulrichstraße II in der Fassung vom 20.03.2017 und stimmt diesem zu.

Zu b)
Der Technische Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit und die Behörden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und den Bebauungsplanentwurf hierfür öffentlich auszulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 09:54 Uhr