4. FNP-Änderung - Kiesabbaufläche Rinding II; erneuter Antrag zur Erweiterung der Kiesabbaufläche


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2017 ö vorberatend 9
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 18.07.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15.03.2017 beantragt die Firma Steinegger Baggerbetrieb GmbH die Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Erweiterung der Kiesabbauflächen auf FlNr. 739 und 740, jeweils Gemarkung Oberndorf, südlich von Rinding (siehe Anlage).

Die Sache wurde bereits in den Sitzungen des Technischen Ausschusses vom 09.12.2014 (TOP 7, öffentlich) und 14.04.2015 (TOP 9, öffentlich) behandelt; hierauf wird insoweit verwiesen.

Geplant ist folgendes:

Erweiterung des Kiesabbaus auf FlNr. 739 mit ca. 2,21 ha
Erweiterung des Kiesabbaus auf FlNr. 740 mit ca. 0,74 ha

Betriebszeiten sind zwischen 7.00 Uhr und 18 Uhr geplant. Die Antragstellerin geht davon aus, nachdem es sich um eine Fortführung des bestehenden Betriebes ohne Kapazitätserweiterung handelt, dass mit der Erweiterung der Kiesabbauflächen keine Erhöhung des Verkehrs verbunden ist; die durchschnittlichen Fahrzeugbewegungen pro Tag sollen bei 1 – 2 Fahrten liegen.
Die Erweiterung wird notwendig, da sich die genehmigte Abbaumenge auf der bisherigen Kiesabbaufläche gegenüber der Annahme aus dem Vorbescheid aufgrund nicht bekannter Wasserstände halbiert hat.

Am 06.03.2017 hat mit der Antragstellerin eine Besprechung im LRA Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, stattgefunden. Die UNB teilt mit, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine wesentlichen naturschutzrechtlichen Planungshindernisse erkennbar seien. Die UNB verweist auf ihre Stellungnahme aus dem Jahre 2010 und auf den Mindestabstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung von 200 m.

Stellungnahme der Verwaltung:

Kiesabbau ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ein privilegiertes Vorhaben, das im Außenbereich nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung sichergestellt ist. Öffentliche Belange stehen einem privilegierten Vorhaben in der Regel entgegen, wenn im Flächennutzungsplan durch Darstellungen eine Ausweisung für diese Nutzung an anderer Stelle erfolgt ist (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). So liegt der Fall hier. Die beantragten Erweiterungsflächen liegen außerhalb der Konzentrationszonenplanung im Flächennutzungsplan. Die Fläche in Rinding wurde mit der 31. FNP-Änderung in der Fassung vom 02.11.2010 rechtswirksam festgelegt. Für eine Erweiterung der Abbauflächen ist zunächst die grundsätzliche Entscheidung für eine Flächennutzungsplanänderung – Anpassung/Erweiterung der Konzentrationsflächenplanung- erforderlich.

Sollte man dem Antrag nähertreten wollen, wäre mit der Antragstellerin eine entsprechende vertragliche Vereinbarung über die Übernahme sämtlicher Planungs- und Gutachterkosten abzuschließen. Weiterhin muss die bestehende Regelung über den Straßenunterhalt überprüft werden.

Die Sache wird zur Diskussion gestellt.

 

Diskussionsverlauf

StR Schechner nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt nicht teil.

Zweiter Bürgermeister Ried kritisierte das Heranrücken der Kiesabbauflächen an die Ortschaft Traxl. Der Abstand sei zu gering und müsste erweitert werden.

StR Mühlfenzl plädierte dafür, sich an die Vorbehaltsflächen des Regionalplans zu halten. Die beantragten Flächen sind im Regionalplan nicht als Kiesabbauflächen vorgesehen. Der wichtige Rohstoff Kies sollte nur im Rahmen der vorgesehenen Konzentrationszonen abgebaut werden. Erster Bürgermeister Brilmayer wies daraufhin, den Kiesabbau nicht zu sehr im Norden zu konzentrieren, da dann alle LKW`s durch das gesamte Stadtgebiet fahren müssten. Ein dezentraler Kiesabbau ist sowohl zur Vermeidung von unnötigen LKW-Fahrten und aufgrund der enormen Menge von Neubauten im Stadtgebiet zu bevorzugen.  
StR Otter sieht in dem neuen Antrag eine deutliche Verbesserung. Die Sichtbeziehung auf Traxl entlang der Straße zwischen Grafing und Traxl bleibt erhalten. Der Betrieb ist schon vorhanden und sollte daher an dieser Stelle erweitert werden. StR Goldner stellte fest, dass Kies dringend benötigt wird und er keine großen Bedenken gegen die Erweiterung der Abbauflächen hat.
StR Lachner wies daraufhin, dass der Eingriff zwar deutlich sichtbar aber dennoch nur temporär ist. Bei Einhaltung des Abstands wäre die Erweiterung aus seiner Sicht denkbar.

Erster Bürgermeister Brilmayer schlug vor, den Abstand von der Ortschaft Traxl durch eine Abstandslinie zu begradigen. Die Linie verläuft schräg in nordöstlicher Richtung ausgehend von der südöstlichen Grundstücksecke von FlNr. 738 bis zur westlichen Grundstücksgren ze von FlNr. 755  
 

Beschluss 1

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, wegen Erweiterung der Kiesabbauflächen Rinding II (FlNr. 739 und 740, Gemarkung Oberndorf) ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes/Anpassung der Konzentrationszonenplanung einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Technische Ausschuss beschließt, den Abstand der Kiesabbaufläche zur Ortschaft Traxl durch eine Abstandslinie, die schräg in nordöstlicher Richtung, ausgehend von der südöstlichen Grundstücksecke von FlNr. 738, Gemarkung Oberndorf, bis zur westlichen Grundstücksgrenze von FlNr. 755, Gemarkung Oberndorf verläuft, festzulegen. Die Abstandslinie ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan, der als Bestandteil zur Niederschrift genommen wird.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 26.07.2019 09:54 Uhr