Antrag auf Vorbescheid zur möglichen Bebauung (Variante 1: Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Variante 2: zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage) auf dem Grundstück FlNr. 824/39, Gmkg. Ebersberg, von-Feury-Str. 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller plant eine neue Bebauung auf dem vorgenannten Grundstück in zwei Varianten:

Variante 1
Mehrfamilienhaus mit einer Gesamtlänge von 31,00 m x 12,00 m,
zusammengesetzt aus zwei Baukörpern mit den Maßen 15,50 m x 12,00 m und südlichen Erker mit jeweils 5,00 m x 2,00 m, ergibt sich eine bebaute Grundfläche von 392,00 m². 
Geplant sind drei Vollgeschosse, Wandhöhe 7,50 m und Firsthöhe 10,30 m.
Die Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen. Auf dem Grundstück sind oberirdische Besucherstellplätze geplant.

Variante 2
zwei getrennte Mehrfamilienhäuser 
Haus A 17,50 m x 12,50 m zzgl. Erker 5,00 m x 2,00 m, beb. Grundfläche 228,75 m²
Haus B 10,20 m x 16,30 m zzgl. Erker 5,00 m x 2,00 m, beb. Grundfläche 176,26 m²
gesamte bebaute Grundfläche 405 m² 
Geplant sind jeweils 3 Vollgeschosse, Wandhöhe jeweils 7,50 m, Firsthöhe Haus A 10,45 m, Firsthöhe Haus B 10,00 m.
Die Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen. Auf dem Grundstück sind oberirdische Besucherstellplätze geplant.

Der Antragsteller wünscht in seiner Fragestellung zum Vorbescheid (siehe Antragsdokument S. 3) die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der beiden Varianten und der Möglichkeit zu erforderlichen Befreiungen.


Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 14 – „westl. Ulrichstraße“, der Baulinien und Baugrenzen festsetzt. Geplante Vorhaben beurteilen sich zudem nach § 34 BauGB. 

Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO – WA). Nach § 4 Abs. 1 BauNVO i.V. mit § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind Wohngebäude in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig. Das Vorhaben fügt sich also in beiden Varianten nach Art der Nutzung ein.
 
Beim Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung ist die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zur Umgebungsbebauung maßgebend, wie Grundfläche, Höhe und Kubatur der geplanten Gebäude. 
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügen sich die geplanten Gebäude beider Varianten in die nähere Umgebung ein. Höhen- und größenvergleichbare Gebäude sind in der Umgebungsbebauung bereits vorhanden (Gebäude am Kurt-Rohde-Platz).

Im Baulinienplan beträgt der Abstand der östlichen Baulinie zur Schmedererstraße hin 7,00 m. Die Baulinie wird bei Variante 1 durch den Hauptbaukörper nicht überschritten, lediglich die Tiefgaragenzufahrt und die Besucherstellplätze liegen innerhalb dieser Zone. 
Der westliche Baukörper der Variante 2 überschreitet die Baulinie um max. 2,00 m und auch hier liegt die Tiefgaragenzufahrt innerhalb der freizuhaltenden Fläche. 
Eine Befreiung wäre hier aus Sicht der Verwaltung denkbar, da die nördlich angrenzenden Gebäude ebenfalls 5,00 m von der Straße entfernt liegen und dadurch eine einheitliche Raumkante entsteht.
Die Zufahrt der Tiefgarage sollte wie geplant von der Schmedererstraße zugelassen werden, da eine Einfahrt über die von-Feury-Straße mit dem angrenzenden Familienzentrum eher problematisch gesehen wird. 

Die südliche Baugrenze wird bei Variante 1 durch den Erker um max. 1,25 m überschritten. Der westliche Baukörper der Variante 2 überschreitet die Baugrenze um max. ca. 1,50 m, der östliche Baukörper im Bereich des Erkers um ca. 0,40 m. Die Besucherstellplätze liegen hier außerhalb des Bauraums.  
Auch hier ist eine Befreiung aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da auch das Gebäude auf dem angrenzenden Grundstück bereits die Baugrenze nach Süden hin deutlich überschreitet und auch hier die Stellplätze außerhalb des Bauraumes liegen. 

Die Anzahl der Wohnungen ist bei derzeitigem Planungsstand noch nicht bekannt, die erforderlichen Stellplätze werden künftig in einer Tiefgarage nachgewiesen. Bei beiden Varianten sind zwei oberirdische Besucherstellplätze geplant.

Die Prüfung der Abstandsflächen erfolgt erst im Rahmen des Bauantragsverfahren. Eine Einhaltung nach derzeitiger Planung kann bei beiden Varianten nachgewiesen werden. 

Aus Sicht der Verwaltung können die Fragen zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit aus dem Antrag allesamt mit ja beantwortet werden. Den für beide Varianten benötigten Befreiungen kann eine Zustimmung in Aussicht gestellt werden. 

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Proske sprach sich für die Variante 2 aus, da diese mehr Durchblicke zwischen den Häusern erlaube. 
StR Riedl gefiel die Variante 1 besser, da hier aufgrund des Satteldaches eine bessere Raumausnutzung im Dachgeschoss entstehe. Außerdem müsse nur 1 Treppenhaus und 1 Lift gebaut werden. Dies würde die Wohnungen günstiger machen. Bei Variante 1 ist der Abstand zur Straße angenehmer. Die Besucherstellplätze sollten an die Südostseite verlegt werden und für die KITA-Nutzung (Bring- und Holverkehr) nutzbar gemacht werden. 
StR Otter sprach sich für Var. 1 aus, da der stadträumliche Bereich zum Straßenrand besser gelöst sei. Er befürwortete eine vollständige Eingrünung entlang der von-Feury-Straße; die Stellplätze sollen im Bereich der TG-Abfahrt bleiben. Er sprach sich gegen Zwerchgiebel aus, stattdessen sollten eine größere Wandhöhe ermöglicht werden. Zwerchgiebel wirken sich ungünstig auf PV-Anlagen aus. 
StR Münch sprach sich für die Variante 2 mit Satteldächern aus und betonte ebenfalls die Durchblickmöglichkeiten. 
Auf den Hinweis der Verwaltung, dass die Sache entscheidungsreif sei und beide Varianten bauplanungsrechtlich zulässig wären, könne auch eine Entscheidung für beide Varianten getroffen werden. Der Bauherr könnte dann im Bauantragsfalle wählen, welche Variante er vorlegen will. Erster Bürgermeister Proske ließ nach eingehender Beratung über die beiden vorliegenden Varianten abstimmen. 

Der TA stimmte mehrheitlich der Variante 1 zu (7: 3); eine Abstimmung über Variante 2 fand daher nicht mehr statt. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid zur möglichen Bebauung (Variante 1: Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Variante 2: zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage) auf dem Grundstück FlNr. 824/39, Gmkg. Ebersberg, von-Feury-Str. 12 in 85560 Ebersberg.
Der Technische Ausschuss stimmt den im Antrag angefragten Befreiungen für Variante 1 zu und erteilt dem Antrag auf Vorbescheid für Variante 1 das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Datenstand vom 12.02.2024 15:11 Uhr