Dachanhebung und Dachgeschossausbau auf dem Grundstück FlNr. 750/23, Gmkg. Ebersberg, Heubergstraße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 16.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.01.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Beantragt ist der Dachgeschossausbau einschließlich der hierfür erforderlichen Dachanhebung in einem bestehenden Reihenendhaus.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes 23 – Südwest Landbau.

Der Bebauungsplan setzt eine Traufhöhe von „ca. 6,0 m“ fest. Die geplante Dachanhebung um 0,95 m auf eine neue Wandhöhe von 6,95 m gleicht sich an die bereits bestehende Erhöhung des Nachbargebäudes an. Es entsteht kein weiteres Vollgeschoss, da der Ausbau deutlich unter den max. zulässigen Maßen bleibt.

Für die Dachanhebung ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich und beantragt. Diese Befreiung kann gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine solche Befreiung wurde bereits im Jahr 2003 für das Nachbargebäude (FlNr. 750, Gmkg. Ebersberg) erteilt. Die betroffenen Nachbarn haben dem Bauvorhaben bereits zugestimmt.

Durch die Anhebung des Daches werden die Abstandsflächen des Gebäudes jeweils im nord- und südöstlichen Teil des Grundstückes überschritten und liegen auf dem Grundstück FlNr. 750, Gmkg. Ebersberg. Von diesem Grundstückseigentümer liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO vor.    

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben und der hierfür erforderlichen Befreiung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Datenstand vom 25.07.2019 15:56 Uhr