Bauantrag zur Aufstockung eines Wohngebäudes mit Anbau eines Aufzuges und Balkonen am bestehenden Gebäude FlNr. 44/4, Gmkg. Ebersberg, Schwedenweg 21


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.11.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Beantragt sind die Aufstockung des bestehenden viergeschossigen Mehrfamilienhauses, sowie der Anbau eines Aufzuges und der Anbau von Balkonen nach Norden hin.

Ursprünglich wurde das Mehrfamilienhaus nach den Maßgaben des damals geltenden Bebauungsplanes Nr. 44 – Kapser Berg errichtet, der hier eine fünfgeschossige Bebauung und einen Abstand von fünf Metern zur Straßengrenze festsetzte. Dieser Bebauungsplan wurde mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 - Moosstefflstraße aufgehoben. Das Grundstück liegt aber nicht in dessen Geltungsbereich und beurteilt sich demnach nach § 34 BauGB.

Die Aufstockung, der Anbau eines Aufzuges und der Anbau von Balkonen sind bauplanungsrechtlich zulässig, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Umgebungsbebauung einfügt. Das Bestandsgebäude gleicht sich in der Höhenentwicklung dem Bestandsgebäude im Westen an. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt, hier ist keine Gefährdung zu erkennen. Aus städtebaulicher Sicht war im damaligen Bebauungsplan Nr. 44 schon eine fünfgeschossige Bebauung vorgesehen, die in der Vergangenheit jedoch nicht ausgeschöpft wurde (zur Verminderung der Geschosszahl von 5 auf 4 wurde eine Befreiung erteilt).  

Durch die Aufstockung und den Anbau des Aufzuges ergibt sich allerdings eine neue Abstandsflächensituation. Zum Nachbargebäude im Osten hin, dessen Abstandsflächenverkürzung im Bebauungsplan Nr. 71 so festgesetzt wurde, verringert sich die Abstandsfläche zwar, kann aber nicht gänzlich auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Hierfür liegt ein Antrag auf Abweichung vor.
Nach Norden hin vergrößern sich die Abstandsflächen durch den Anbau des Aufzuges über die Straßenmitte und die Abstandsflächen des Bestandsgebäudes hinaus. Auch hierzu wird eine Abweichung beantragt. (Hinweis: Bereits für das Bestandsgebäude wurde eine Abweichung von den Abstandsflächen nach Norden hin erteilt.)
 
Der Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen ist vom LRA zu prüfen und zu erteilen. Eine Vorbesprechung hierzu ergab, dass man sich diese Abweichungen vorstellen kann. Zum Nachbargebäude im Osten verringern sich die Abstandsflächen im Vergleich zum Bestand und lassen keine Verschlechterung der Situation des Nachbargebäudes erkennen.
Nach Norden hin ist die Abweichung ebenfalls denkbar, da sich keine negativen Auswirkungen auf die gegenüberliegenden Anwesen erkennen lassen. Dem Bauwerber wird empfohlen, vorher auch diese nicht unmittelbaren Nachbarn über das Vorhaben zu informieren, bzw. deren Zustimmung einzuholen.
Das LRA weist darauf hin, dass eine genaue Prüfung der beantragten Abweichungen erst im Rahmen des Bauantragsverfahrens erfolgen kann.

Durch die Aufstockung wird der Bestand auf 13 Wohneinheiten erweitert. Hierfür sind gem. Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg 20 Stellplätze nachzuweisen (1,5 StPl. pro Wohneinheit). Es werden gem. Eingabeplan 20 Stellplätze nachgewiesen, in der bestehenden Tiefgarage 11 StPl. und 9 StPl. als offene Stellplätze im nördlichen Teil des Grundstückes.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt der Aufstockung des Bestandsgebäudes, dem Anbau eines Aufzuges und dem Anbau von Balkonen auf dem Grundstück FlNr. 40/4, Gmkg. Ebersberg, zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 16:08 Uhr