Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Anbaus, Erweiterung des Bestandes im Norden sowie die Erneuerung des Wintergartens für die Balkonerweiterung auf dem Grundstück FlNr. 800/15, Gmgk. Ebersberg, Hochriesstraße 46
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt ist folgende bauliche Erweiterung des bestehenden Gebäudes:
- Aufstockung des bestehenden erdgeschossigen westlichen Anbaus
- Erweiterung des bestehenden Gebäudes nach Norden hin
- Erneuerung des bestehenden Wintergartens im EG mit Neuerrichtung eines Balkons im OG auf der Südseite
- Neubau einer Doppelgarage im südlichen Bereich des Grundstückes und Errichtung von drei offenen Stellplätze
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 12 – Südwest I.
Die Aufstockung des bestehenden erdgeschossigen Anbaus und die Errichtung eines Balkons im OG auf dem bestehenden Wintergarten sind zulässig, die erforderlichen Abstandsflächen hierzu werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Eine Befreiung zur Überschreitung der Baulinie im Süden durch den bestehenden Anbau und dem bestehenden Wintergarten wurde bereits bei deren Errichtung erteilt.
Durch die bauliche Erweiterung nach Norden hin werden keine Bauräume überschritten, die Abstandsflächen werden eingehalten.
Im neu geplanten OG des Anbaus im Westen entsteht eine weitere Einliegerwohnung, womit das Bestandsgebäude auf drei Wohneinheiten erweitert wird. Der Stellplatzbedarf erhöht sich dadurch auf fünf Stellplätze. Diese werden in einer neu geplanten Doppelgarage und drei offenen Stellplätzen nachgewiesen. Da für den Standort dieser Anlagen keine Bauräume im Bebauungsplan vorgesehen sind, ist hierfür eine Befreiung erforderlich und auch beantragt. Diese kann gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, sie städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Vergleichbare Befreiungen wurden im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes bereits erteilt.
Da es sich nur um eine Aufstockung bestehender Gebäudeteile handelt bzw. nach Norden hin nur ein geringfügiger Ausbau geplant ist, steht das Vorhaben nicht im Konflikt mit der städtebaulichen Planung des Architektenbüros Angerer.
Diskussionsverlauf
StR Otter erkundigte sich, ob dem Bauwerber die Nachverdichtungsstudie bekannt sei. Er regte an, mit dem Bauwerber nochmals darüber zu sprechen.
StR Mühlfenzl wollte wissen, was der Antragsteller mit der Nachverdichtungsstudie machen soll.
StR Otter entgegnete, dass er sich mit den Überlegungen der Studie auseinandersetzen könnte; evtl. könnte er sich entschließen, mehr zu bauen. Die Studie hätte viele Vorteile für den Bauherrn.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt den geplanten baulichen Erweiterungen auf dem Grundstück FlNr. 800/15, Gmkg. Ebersberg, zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.
Der Technische Ausschuss erteilt die beantragte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage und drei offenen Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 800/15, Gmkg. Ebersberg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.07.2019 16:08 Uhr