6.Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Westlich Haselbacher Weg“
in der Fassung vom 06.04.2017
Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der (Bürger) Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorgeschichte:
Am 28.07.2015 wurde der Einleitungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und der Entwurf i.d.F.v. 06.04.2017 in der Sitzung vom 18.07.2017 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 25.10.2017 bis 28.11.2017 durchgeführt.
1. Keine Rückmeldung haben abgegeben
1.1 Regierung von Oberbayern, München
1.2 Regionaler Planungsverband München
1.3 Landratsamt Ebersberg, Altlasten
1.4 Vermessungsamt Ebersberg
1.5 Kreisbrandinspektion Ebersberg
1.6 Polizeiinspektion Ebersberg
1.7 Kreisjugendring Ebersberg
1.8 Evang.-Luth. Pfarramt Ebersberg
1.9 Ordinariat München
1.10 Deutsche Post, Freising
1.11 Deutsche Funkturm GmbH, München
1.12 Energie Südbayern GmbH, Traunreut
1.13 Bayernwerk Netz GmbH, Ampfing
1.14 Stadt Grafing
1.15 Markt Kirchseeon
1.16 Bund Naturschutz, Kreisgruppe Ebersberg,
1.17 Landesbund für Vogelschutz, Poing
1.18 Freiwillige Feuerwehr, Stadt Ebersberg
2. Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1 Stadt Ebersberg, Klimamanager, Schreiben vom 27.11.2017
2.2 Stadt Ebersberg, Amt für Familie und Kultur, Schreiben vom 07.11.2017
2.3 Stadt Ebersberg, Ausgleichsflächen, Abfallwirtschaft, Schreiben vom 03.11.2017
2.4 Landratsamt Ebersberg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 30.10.2017
2.5 Kirchenpfleger, Pfarrei St. Sebastian, Schreiben vom 16.11.2017
2.6 Gemeinde Steinhöring, Schreiben vom 16.11.2017
3. Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1 SG 41 Bauleitplanung, Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 23.11.2017
- Bauverwaltung
- Untere Immissionsschutzbehörde
- Untere Naturschutzbehörde
3.2 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schrieben vom 28.11.2017
3.3 Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 27.11.2017
3.4 Deutsche Telekom Technik GmbH, Landshut, Schreiben vom 13.11.2017
3.5 Vodafone Kabel Deutschland GmbH, München, Schreiben vom 22.11.2017
3.6 Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 08.11.2017
Behandlung der Stellungnahmen:
3.1 SG 41 Bauleitplanung, Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 23.11.2017
Vorab wird darum gebeten, die Planunterlagen nach Abschluss des Verfahrens dem Landratsamt in digitaler Form im tiff bzw. pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
A. aus baufachlicher Sicht
Aus baufachlicher Sicht werden keine Anregungen oder Einwände vorgetragen.
B. aus immissionsschutzfachlicher Sicht
Nach einer Kurzbeschreibung der Planung wird festgestellt, dass sich die Planung nur pauschal mit dem Immissionsschutz auseinandersetzt. Es wird festgestellt, dass im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren eine schalltechnische Untersuchung vorgelegt worden sei. Nach Ansicht der UIB könnten die Planunterlagen noch konkretisiert bzw. optimiert werden, da das Wissen im gegenwärtigen Verfahrensschritt schon vorliege.
Weitere immissionsschutzfachliche Ausführungen zum schalltechnischen Gutachten erfolgten im nachgeordneten Bebauungsplanverfahren. Weitere Anregungen oder Einwände würden nicht geäußert.
C. aus naturschutzfachlicher Sicht
Nach einer Kurzbeschreibung der Änderungsplanung wird festgestellt, dass die Eingriffsregelung und Aussagen zum Artenschutz überschlägig abgearbeitet worden seien. Die genaue Abarbeitung erfolge im Bebauungsplanverfahren Nr. 81.1.
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestünden generell keine Einwände und Bedenken.
Stellungnahme:
Die Stellungnahmen aus baufachlicher, immissionsschutzfachlicher und naturschutzfachlicher Sicht werden zur Kenntnis genommen.
Zu den immissionsschutzfachlichen Anregungen ist anzumerken, dass die Anregungen bezüglich Konkretisierung der immissionsschutzfachlichen Ausführungen berücksichtigt werden und die Begründung entsprechend ergänzt werden sollte.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In Kapitel 7 der Begründung werden noch Ausführungen zu den immissionsschutzfachlichen Belangen ergänzt.
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München,
Schreiben vom 28.11.2017
Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:
Die Bau- und Kunstdenkmalpflege lehne die vorgelegten Planungen mit Entschiedenheit ab.
An der Südostecke des Planungsgebietes befinde sich die Antoniuskapelle, die in der Denkmalliste eingetragen sei. Sie sei als Wegekapelle errichtet und benötige daher einen weiten Umgriff, damit ihre Funktion sichtbar bleibe. Dieser Funktion trage der rechtswirksame Flächennutzungsplan Rechnung, da er das jetzige baumbestandene südliche Planungsgebiet als Grünfläche ausweise.
Nach den vorliegenden Planungen solle das südliche Grundstück mit 3 größeren Baukörpern bebaut werden, wobei das östliche sehr nahe rücke, so dass ein weitreichender Schaden für die Kapelle prognostizierbar sei, sowohl hinsichtlich der Gestaltung als auch substanziell während der Erstellung neuer Baukörper. Die neue Erschließungsstraße werde in Richtung Kapelle verbreitert, dass auch hier Schäden durch Straßenbaumaßnahmen und durch enge Wegeführung dicht an der Kapelle vorbei zu erwarten seien.
Aus diesem Grund werde die Planung der Bebauung des Flurstücks 520/2 mit Entschiedenheit abgelehnt. Gegen die Errichtung von öffentlichen Grünflächen und eines Golfplatzes gebe es keine Bedenken.
Die Untere Denkmalschutzbehörde erhalte dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Stellungnahme:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Flächennutzungsplan die bisher als Grünfläche dargestellte Fläche als Allgemeines Wohngebiet darstellt. Aussagen über die Anzahl von Wohngebäuden oder Verkehrsflächen sind nicht enthalten. Die St. Antonius-Kapelle ist als Baudenkmal dargestellt. Nördlich des Allgemeinen Wohngebietes ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bolzplatz, nicht Golfplatz, wie irrtümlich in der Stellungnahme ausgeführt, angeordnet. Weitere Darstellungen oder Aussagen sind in der 6. Änderung des Flächennutzungsplans nicht enthalten. Die vorgetragenen Bedenken beziehen sich auf die Festsetzungen des Bebauungsplans und sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in die Abwägung einzustellen. Für den Flächennutzungsplan ergibt sich kein Änderungsbedarf.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
3.3 Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 27.11.2017
Nach einer kurzen Beschreibung der Planung wird auf die Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren verwiesen. In der Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren werden Hinweise und Anregungen zum Umgang mit Oberflächenwasser und zum Objektschutz in Verbindung mit Festsetzungsvorschlägen vorgetragen.
Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans werden keine Anregungen vorgebracht. Der Verweis auf die Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren bzw. die Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren ist für die Flächennutzungsplanänderung nicht von Belang, da nur Anregungen vorgetragen werden, die den Regelungsinhalt des Bebauungsplans betreffen. Für den Darstellungsinhalt der Flächennutzungsplanänderung sind diese Anregungen nicht relevant. Insofern besteht auch kein Änderungsbedarf.
Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
3.4 Deutsche Telekom Technik GmbH, Landshut, Schreiben vom 13.11.2017
In der Stellungnahme wird vorgetragen, dass derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung von TK-Linien im Baugebiet geprüft würden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Versorgung der Bürger mit Universaldienstleistungen nach § 78 TKG sichergestellt werde.
Ansonsten werden noch umfangreiche Hinweise zur Planung und zum Ausbau der Telekommunikationslinien vorgetragen.
Stellungnahme:
Die Ausführungen betreffen nicht den Darstellungsinhalt des Flächennutzungsplans. Insofern sind keine Ergänzungen oder Änderungen erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
- Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Unterföhring,
Schreiben vom 22.11.2017
Es wird mitgeteilt, dass keine Einwände geltend gemacht würden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet Telekommunikationsanlagen befänden. Bei objektkonkreten Bauvorhaben werde eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über den Leitungsbestand gegeben.
Stellungnahme:
Die Ausführungen betreffen nicht den Darstellungsinhalt des Flächennutzungsplans. Insofern sind keine Ergänzungen oder Änderungen erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
- Stadt Ebersberg Tiefbauamt, Schreiben vom 08.11.2017
Es werden umfangreiche Ausführungen zur Planung, Ausführung sowie den erforderlichen vertraglichen Regelungen hinsichtlich Kanalisation, Wasserversorgung und Straßenbau vorgetragen.
Stellungnahme:
Die Ausführungen betreffen nicht den Darstellungsinhalt des Flächennutzungsplans. Insofern sind keine Ergänzungen oder Änderungen erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.