Gesamträumliches Konzept Windkraft - Weiteres Vorgehen – Priorisierung von Potentialflächen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.09.2022 ö vorberatend 7
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2022 ö vorberatend 12
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 13.09.2022 wurden die zuvor bereits im Arbeitskreis Energiewende und Ferienausschuss diskutierten Ergebnisse der Untersuchungen zum gesamträumlichen Konzept Windkraft vorgestellt. Im Ergebnis können Potentialflächen unterschiedlichen Umfangs ermittelt werden, abhängig von den gewählten variablen Ausschlussflächen zu Siedlungsbereichen. Nach Vorstellung und Diskussion von vier sich unterscheidenden Varianten, hat sich der Technische Ausschuss festgelegt, die Variante mit den im Vergleich geringeren zusätzlichen Abständen weiter zu verfolgen (Variante 1 mit Vorsorgeabständen 900 m zu reinen Wohngebieten und 600 m zu allgemeinen Wohngebieten). 

Herr Merdes vom Planungsbüro TB MARKERT aus Nürnberg stellt den finalen Entwurf des Gesamträumlichen Konzept Windkraft vor.

Mit der Auswahl einer größeren Flächenkulisse ist die Zielsetzung verbunden, im Rahmen der weiteren Vertiefung konkurrierende räumliche Belange, wie beispielsweise den Artenschutz, adäquat berücksichtigen zu können. Weiterhin sollen durch eine Priorisierung zusätzlich flächenspezifische konkurrierende Belange Berücksichtigung finden. 

Die priorisierten Flächen sollen einerseits den Handlungsfaden der Stadt für die Umsetzung der Flächen im Rahmen von Bauleitplanverfahren darstellen (z.B. die Aufstellung von (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen) und andererseits den Flächenumfang für mögliche Windenergiegebiete, die im Hinblick der Zielsetzung des „Wind-an-Land-Gesetz“ durch die regionalen Planungsverbände auszuweisen sind und von den Kommunen gemeldet werden sollen.

Die ermittelten Flächen lassen sich geographisch in drei Gruppen aufteilen mit unterschiedlichen Restriktionen und Potentialen für die Windenergienutzung:

A – Ebersberg Süd-Ost – Zwischen den Ortsteilen Rinding, Englmeng, Traxl und Pollmoos: Flächen 5 und 6

Größere Flächen, die lediglich Mindestabstände zu den kleineren umliegenden Ortsteilen einhalten. Eine Umsetzung der Flächen erfordert für eine Akzeptanz vor Ort im Idealfall eine Einbeziehung der örtlichen Akteure.

B – Ebersberg Nord – Ebersberger Forst: Flächen 1,2, 14 und 15 

Große Flächen in geringer Entfernung zu den meisten Siedlungsbereichen, jedoch überwiegend innerhalb von Forstflächen, verbunden mit entsprechenden Restriktionen bei der Umsetzung von Windkraftanlagen (in der Regel wird hier eine Rodungsgenehmigung erforderlich sein)

C – Ebersberg Südwest – Nördlich und Südlich der B 304: Flächen 10,11 und 12 

Vergleichsweise kleine Flächen, die nur geeignet sind wenige Windräder aufzunehmen mit Nähe zu den naturschutzfachlich und im Hinblick auf die Naherholung wertvollen Bereich des Egglburger Sees.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Münch erkundigt sich, ob an den Regionalen Planungsverband gemeldete Flächen beplant werden können.  Herr Merdes erläutert, dass je mehr Flächen an den Planungsverband gemeldet würden, desto größer sei die Erfolgsaussicht, dass die gemeldeten Flächen übernommen und nicht gemeldete Flächen nicht beplant würden.


Stadtrat Otter findet die erfolgte Priorisierung gut und begrüßt die Rückstellung des Bereichs Süd-West. Er könnte sich hier auch eine gänzliche Herausnahme des Gebiets für weitere Planungen vorstellen, da es sich um einen besonders sensiblen Bereich handele.  Er mahnt an, zu gegebener Zeit auch das Thema Landschaftsbild und Sichtachsen in der Planung zu berücksichtigen. Herr Merdes erläutert, dass diese Thematik im Zuge der Positivplanung im konkreten Einzelfall zu prüfen sein werde. Stadträtin Behounek weist auf den Umstand zum Thema Sichtachsen hin, dass eine ungerade Zahl von Objekten optisch positiver wahrgenommen würde. Angesichts der vorgelegten Planung erscheinen Ihr die gesetzten Energiewende Ziele als erreichbar. 

Stadrat Hilger fragt, weshalb das Thema Schattenwurf nicht im Konzept geprüft worden sei. Am Beispiel der Flächen im Bereich Süd-Ost werde unter Berücksichtigung der Schattenwurf-Thematik deutlich, dass keinesfalls mehrere, sondern dort letztlich nur ein einziges Windrad realistisch möglich sei.  Durch eine Kennzeichnung zu vieler Flächen, würden Hoffnungen und Bedenken auf Seiten der Befürworter und der Gegner unnötigerweise geweckt. Herr Merdes erläutert die Auswahl der im Konzept zugrunde gelegten Kriterien.  Das Thema Schattenwurf müsse auf Standortebene behandelt werden (Einzelfallprüfung). Ansonsten werde die Planungsfreiheit zu stark von vornherein eingeschränkt. Stadtrat Friedrichs sieht das Thema Schattenwurf als Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Stadtrat Zwingler betont den Wunsch seiner Fraktion über gesetzliche Änderungen zum Thema laufend informiert zu werden. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat das Gesamträumliche Konzept Windkraft in der Fassung vom 06.12.2022, die Priorisierung von Flächen und das Vorgehen zur Meldung von Windenergieflächen an den RPV München wie folgt zu beschließen:

1)        Gesamträumliches Konzept Windkraft: Die Stadt Ebersberg beschließt das Gesamträumliche Konzept Windkraft Fassung vom 06.12.2022 (Endfassung TB|MARKERT) mit den Potentialflächen Variante 1 für die Windkraftnutzung in Ebersberg als Grundlage für die Ermöglichung von Windkraftanlagen im Stadtgebiet heranzuziehen. Die Potentialflächen bilden die Grundlage für die Umsetzung von Windkraftflächen im Rahmen der Bauleitplanung (Darstellung im Flächennutzungsplan, Aufstellung von Bebauungsplänen), für die Ermöglichung von Windkraftflächen auf Ebene der Raumordnung (insb. Regionalplan) und der Behandlung von Anträgen zur Genehmigung von Windkraftanlagen. Ein Anspruch über die Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Stadtgebiet lässt sich aus dem Beschluss zum Gesamträumlichen Konzept nicht ableiten, mit dem Beschluss wird die Zielsetzung der Stadt Ebersberg zum Ausbau der Windenergie im Stadtgebiet formuliert (Selbstbindung des Stadtrates).

2)        Priorisierung: Die Potentialflächen der Bereiche A – Ebersberg Süd-Ost und B – Ebersberg Nord sollen für die Umsetzung von Windkraftprojekten vorrangig in den Blick genommen werden (Priorität I). Sollten sich diese Flächen aufgrund derzeit nicht absehbarer widerstreitender Belange nicht für eine Windkraftnutzung eignen oder die Flächen nicht ausreichen, sollen auch die Flächen C – Ebersberg Südwest für eine Umsetzung in Betracht gezogen werden (Priorität II).

3)        Meldung von Windenergieflächen an den RPV München: Als Windenergieflächen im Rahmen des „Wind-an-Land-Gesetz“ sollen die Flächen gemäß der beschlossenen Priorität I nach Beschluss Nr. 2 an den regionalen Planungsverband München gemeldet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2022 11 TB MARKERT Gesamträumliches_Konzept_Windkraft_Ebersberg Endfassung (.pdf)
22-12-06 Präsentation_Ebersberg_TA und Stadtrat (.pdf)

Datenstand vom 19.12.2022 07:57 Uhr