Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und Stellplatz, Blumenstr. 8, Fl. Nr. 6/3 Gemarkung Welshofen
Daten angezeigt aus Sitzung: 7/2020. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Nicht sichtbar | |||||
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) | 7/2020. Sitzung des Gemeinderates | 28.07.2020 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt und Rechtliche Würdigung
Die Bauwerber beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit 1 Garage und 1 Stellplatz auf o. g. Flurstück.
Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Einfamilienhaus hat eine Größe von 8,49 m x 9,49 m und eine Wandhöhe (EGFFB bis Schnittpunkt Wand mit der Dachhaut) von 5,94 m. Die Dachneigung beträgt 22°. Die beiden erforderlichen Stellplätze sind vorhanden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.08.2020 11:07 Uhr