Tekturantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Parklift, Bgm.-Rothenfußer-Str. 12e, Fl. Nr. 217/28 und 217/4 Gemarkung Kleinberghofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7/2020. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 7/2020. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Aufgrund von mehreren Verstößen gegen den Bebauungsplan ist das Bauvorhaben genehmigungspflichtig geworden. Ein entsprechender Tekturantrag inkl. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kleinberghofen-Ost B1 8. Änderung ist gestellt worden.

Für die bereits erfolgte Bebauung ist folgende Befreiungen von den Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes erforderlich:
  • Überschreitung der südlichen Baugrenze auf der südlichen Hausbreite mit einer Länge von 8,365m mit einer Tiefe von 0,65m im Westen und 1,975m im Osten auf einer Fläche von 11,91m²

Durch die Überschreitung der Baugrenze wird die städtebauliche Zielvorstellung der Gemeinde Erdweg nicht eingehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, dem Tekturantrag nicht zuzustimmen und die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zu erteilen. Der Bauantrag ist dem Landratsamt Dachau zur baurechtlichen Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.08.2020 11:07 Uhr