Antrag auf Vorbescheid auf Nutzungsänderung einer Werkstatt zum Wohnraum in Eisenhofen, Fl. Nr. 1010/1 Gemarkung Eisenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  8/2020. Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 8/2020. Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung der Werkstatt zum Wohnraum auf dem Grundstück, Fl. Nr. 1010/29 Gemarkung Eisenhofen. Der Grundriss bleibt bestehen. Es ist die Änderung der Innenaufteilung beabsichtigt und ein Anbau eines Wintergartens.

Die Werkstatt sollte als temporärer Wohnraum entstehen. Möglicher Neubau auf dem Grundstück 1010/1 Gemarkung Eisenhofen. Vor Abriss des aktuellen Bestandshauses und eine mögliche Neubebauung auf dem angrenzenden Grundstück Fl. Nr. 1010/29.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Eisenhofen Nr. 3, An der Kohlstatt.
Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die ehem. Werkstatt teilweise die festgesetzte Baugrenze überschreitet.

Da das Gebäude, bis auf den Wintergarten, das seit Jahrzehnten auf dem Grundstück besteht und die Abstandsflächen eingehalten werden, wäre eine Nutzungsänderung, mit Befreiung von der Baugrenze, möglich. Die erforderlichen Stellplätze können nachgewiesen werden.
   

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, dem Antrag auf Vorbescheid zuzustimmen, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Eisenhofen Nr. 3, An der Kohlstatt, insbesondere in Bezug auf die Baugrenze,  zu erteilen und dem Landratsamt Dachau zur baurechtlichen Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2020 13:45 Uhr